Versicherer schreiben Problempapiere und Aktien ab
Von Herbert Fromme, Köln
Mitte 2007 sahen manche Versicherungsmanager wie Axa-Chef Henri de Castries ihre Branche durch die Kreditkrise noch gestärkt. Der tatsächliche Wert von Risikoschutz werde wieder deutlich, so de Castries damals. Inzwischen hat die Krise auf vielfältige Art auch Erst- und Rückversicherer erreicht.
Einige Gesellschaften mussten erhebliche Abschreibungen auf Problempapiere mit Schuldnern niedriger Bonität (Subprime) vornehmen. Beim führenden US-Versicherer AIG gipfelten sie im vierten Quartal 2007 und im ersten Quartal 2008 zusammen zu 13 Mrd. $ Verlust. Vorstandschef Martin Sullivan musste dann im Juni gehen. Mit ähnlichen Geschäfte häufte der Schweizer Rückversicherer Swiss Re 2 Mrd. Franken Verlust an.
Bei anderen Gesellschaften wie Münchener Rück und Allianz ist der Abschreibungsbedarf bisher gering. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft schätzt, dass die Lebensversicherer nur 1,7 Prozent ihrer Kapitalanlagen von 690 Mrd. Euro direkt oder indirekt in den betroffenen Anlagekategorien halten.
Allerdings spüren gerade die Lebensversicherer der Branche eine große Kaufzurückhaltung der Kunden bei langfristigen Verträgen. Dabei dürfte auch die allgemeine Unsicherheit an den Kapitalmärkten eine Rolle spielen. Direkt betroffen sind die Versicherer durch ihren Abschreibungsbedarf auf Aktien, im Marktschnitt halten sie dort zehn Prozent ihrer Anlagen.
Für die internationale Branche kommen Schäden aus Managerhaftung und verwandten Sparten hinzu, die sich auf mehrere Milliarden Dollar belaufen dürften.
Schließlich löste die Krise mehrere Großumbauten aus. Ohne die Kreditkrise hätte die Allianz kaum den Verkauf der Dresdner Bank auf die Tagesordnung gesetzt. Bei den zum Sparkassenlager gehörenden Versicherern wird die von der Krise erzwungene mögliche Fusion von Landesbanken zum Katalysator für eigene Fusionen.
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo