Furcht vor internationalen Gesetzesverstößen · Assekuranz uneinig überrichtige Absicherungslösung
Von Herbert Fromme, Frankfurt
In deutschen Großkonzernen wächst die Unruhe darüber, dass ihre internationalen Versicherungen etwa gegen Haftpflichtrisiken in verschiedenen Ländern gegen das Gesetz verstoßen. Infolge des Bestechungsskandals bei Siemens und der verschärften Anforderungen an Gesetzestreue (Compliance) durch Behörden wie die US-Börsenaufsicht sind die Unternehmen verunsichert. Sie müssen darauf achten, dass sie die verschiedenen Gesetze überall einhalten. Die Versicherungseinkäufer fürchten inzwischen, dass ihre Unternehmen mit internationalen Versicherungsprogrammen gegen Vorschriften verstoßen; vor allem die Schweiz, China und Brasilien werden genannt.
Die deutsche Tochter des US-Versicherers AIG reagiert auf die Verunsicherung der Industriekunden. Spätestens 2009 wird das Unternehmen eine spezielle Klausel einführen, mit der sich Konzerne besser grenzüberschreitend absichern können. „Wir bereiten eine solche Klausel vor“, bestätigte Reinhard Franke, Deutschlandchef von AIG.
Bei internationalen Programmen deckt sich ein deutscher Konzern per Master-Vertrag, der am Konzernsitz geschlossen wird, weltweit gegen Sach- und Haftpflichtrisiken ab. Nur wenige Versicherer bieten globale Programme an, darunter AIG, Allianz, Axa, HDI-Gerling, XL und Zurich.
Ein übliches Verfahren: Hausgerätehersteller A ist in 60 Ländern tätig, er produziert in 15 und verkauft mit eigenen Vertriebsgesellschaften in 45 weiteren Ländern. Um sich gegen Haftpflichtansprüche abzusichern, etwa weil ein fehlerhaftes Hausgerät zu Verletzungen führt, sucht er eine weltweite Haftpflichtdeckung von 50 Mio. Euro. Er kauft einen Master-Cover beim Versicherer B in Deutschland. In allen Ländern, in denen B zugelassen ist, wird daraufhin eine örtliche Police über die Mindestversicherung abgeschlossen, die zum Beispiel 1 Mio. Euro beträgt. Kommt es jetzt in der Schweiz oder in Brasilien zu einem Versicherungsschaden von 10 Mio. Euro, weil fehlerhafte Geräte Personen verletzten, erhält der Konzern 1 Mio. Euro aus der örtlichen Police und 9 Mio. Euro aus dem Master-Cover. Bei Schäden in Ländern, in denen B nicht zugelassen ist, fließen volle 10 Mio. Euro aus dem Master.
Innerhalb der EU ist das kein Problem. Aber viele Länder wie die Schweiz verlangen, dass örtliche Risiken vollständig bei lokal zugelassenen Versicherern gedeckt werden – und dass auf die volle Prämie vor Ort Versicherungssteuer gezahlt wird. Deshalb kann der Master-Vertrag als Bruch der örtlichen Gesetze und damit der Compliance gesehen werden, der mit Strafen gegen das Unternehmen, den Versicherer und einzelne Manager geahndet werden könnte.
Das Problem haben umgekehrt auch US-Konzerne in Deutschland. So darf hierzulande ein Unternehmen Pflichtversicherungen wie die Autohaftpflicht nur bei einem Versicherer abschließen, der die Befugnis hat. Wenn ein US-Konzern seine in Deutschland fahrenden Autos bei einer US-Gesellschaft ohne EU-Zulassung abdeckt, bricht er das Gesetz.
Angestoßen hat die Debatte der Schweizer Versicherer Zurich Financial, der die Hälfte seines Geschäfts in den USA macht und sehr empfindlich ist in Fragen der Compliance. Zurich hat eine sogenannte Finanzinteressenklausel eingeführt. Dieser zufolge versichert die Zurich die Muttergesellschaft gegen den finanziellen Schaden, den sie erleidet, wenn die Versicherung der Auslandstochter über ein Master-Cover nicht erlaubt ist.
Diese Klausel ist umstritten. Das Problem ist, wie die Finanzinteressenklausel das Interesse der Muttergesellschaft im Schadensfall definiert. „Wird es einfach gleichgesetzt mit dem Schaden der Tochter aus einem Feuer oder einem Haftpflichtfall, handelt es sich um die Umgehung der jeweiligen Vorschriften in den einzelnen Ländern“, sagt der Kölner Jurist Theo Langheid.
Die AIG-Klausel soll keine Finanzinteressendeckung nach Muster der Zurich sein, so Deutschlandchef Franke. Auch andere Anbieter arbeiten an neuen Klausen, heißt es in der Branche. Die Allianz dagegen hält „pauschale Lösungen“ für unnötig. „Wir werden nur im Einzelfall reagieren“, sagt ein Sprecher.
„Das Problem ist real“, meint Hans-Otto Geiger, Versicherungschef des Pumpenherstellers KSB, der in 20 Ländern produziert. „Die Frage ist aber, wie man das anpackt.“ Von der Finanzinteressenklausel der Zurich hält er nicht viel.
Ein „tatsächlich existierendes Problem“ sieht auch Siemens-Versicherungschef Stefan Sigulla. „Man muss es nur nicht unbedingt mit einer Finanzinteressendeckung lösen.“ Konzerne müssten sich jedes einzelne Land anschauen und dann dort den Schutz in zugelassener Weise vor Ort arrangieren, sagt er. „Darauf muss auch die Versicherungssteuer abgeführt werden.“ Die Verbindung zum Master-Programm könne über eine Rückversicherungslösung gefunden werden.
Quelle: Financial Times Deutschland
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