Fondspolicen entgehen der Abgeltungsteuer. Doch Kunden hilft das trotzdem nurbedingt
Von Patrick Hagen
Für die Versicherungswirtschaft ist die Abgeltungsteuer ein zusätzliches Argument im Wettbewerb mit den Banken. Die Assekuranz profitiert davon, dass ihre Policen nicht von der Abgeltungsteuer betroffen sind. Das macht sich auch im Vertrieb bemerkbar. „Wir sehen einen deutlich positiven Trend zu Fondspolicen, der durch die Abgeltungsteuer unterstützt wird“, sagt Wolfgang Fuchs, Vertriebsvorstand beim Wiesbadener Lebensversicherer Delta Lloyd.
Die Versicherer verkaufen fondsgebundene Verträge mit dem Argument, dass Kunden damit hohe Renditen wie mit Investmentfonds erzielen können und gleichzeitig der Abgeltungsteuer entgehen. Verbraucherschützer weisen aber darauf hin, dass weniger Steuer nicht in jedem Fall mehr Rendite heißt. Die Policen seien mit so hohen Kosten belastet, dass viele Kunden nicht von der Steuerersparnis profitieren können.
Ab nächstem Jahr müssen Anleger auf Zinsen und Dividenden pauschal 25 Prozent Steuern plus Solidaritätszuschlag zahlen. Bei privaten Rentenversicherungen zahlt der Kunde erst bei der Auszahlung Steuern. Falls der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und erst ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird, werden nur Abgaben auf den Ertragsanteil fällig. Bei Rentenbeginn mit 65 Jahren liegt dieser bei 18 Prozent.
Im Gegensatz zur klassischen Rentenpolice bieten fondsgebundene Verträge in der Regel keine Garantie. Das Kapitalanlagerisiko liegt allein beim Kunden. Dafür kann er höhere Renditen erzielen als mit den klassischen Verträgen. Die Sparbeiträge der Kunden, in der Regel 80 Prozent der eingezahlten Prämien, fließen in Investmentfonds. Das Risiko für diese Anlage trägt der Kunde. Sinkende Aktienkurse wie in den vergangenen Monaten wirken sich auch auf den Wert der Anteile aus. Die Versicherer haben mittlerweile zwar auch Fondspolicen mit Garantien im Angebot, die Absicherung kostet aber wiederum Rendite.
Bei Verbraucherschützern steht die Fondspolice auf der schwarzen Liste. Dennoch verkaufen sich die Verträge seit Jahren immer besser. Im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der fondsgebundenen Rentenversicherungen um 26 Prozent auf rund 6,7 Millionen Verträge erhöht.
Das Bundesfinanzministerium begründete die Ungleichbehandlung der Anlageformen damit, dass eine Rentenpolice nicht nur ein Sparvertrag ist, sondern auch eine Versicherung. Der Kunde verlagert das Risiko, dass er älter wird als gedacht, auf den Versicherer. Dieser zahlt ihm für den Rest seines Lebens eine Rente. Hat er dagegen mit Fonds Geld angespart, bleibt das Risiko, dass es nicht für den gesamten Ruhestand reicht.
Die Fondslobby sieht das anders und fühlt sich benachteiligt. „Altersvorsorge ist ein reiner Sparvorgang“, sagt Felix Fortelka, Sprecher des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI). Der Verband hofft darauf, dass es noch Nachbesserungen beim Gesetz geben wird, und will erreichen, dass zumindest Fondssparpläne mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren, die erst nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, nicht unter die Abgeltungsteuer fallen. „Wir bemühen uns weiterhin, den Gesetzgeber zu überzeugen, dass beide Sparformen gleich behandelt werden sollten“, sagt Fortelka. Bisher hat der Verband aber nur einzelne Abgeordnete überzeugen können.
Auch Verbraucherschützer sind skeptisch. „Der Staat bevorzugt das teurere Produkt“, sagt Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen. Die meisten Kunden könnten nicht von den Steuervorteilen profitieren, da diese durch hohe Kosten überkompensiert würden. Der Kunde zahlt bei Fondspolicen doppelt: Neben den Vertriebs- und Verwaltungskosten der Versicherer fallen auch noch die Gebühren der Fondsgesellschaften an.
Quelle: Financial Times Deutschland
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