Finanzaufsicht verlangt Erreichbarkeit im Urlaub
Von Herbert Fromme, Köln
Die Finanzaufsicht BaFin verlangt von allen Versicherungsgesellschaften, für die Erreichbarkeit eines Vorstandsmitglieds in der Weihnachtszeit zu sorgen. Wegen der Dynamik der Krise könne „kurzfristiges Handeln“ gefordert sein, heißt es in einem Brief der BaFin vom 20. November, der der FTD vorliegt. „Auch über den anstehenden Jahreswechsel kann niemand ausschließen, dass Entwicklungen an den Finanzmärkten kurzfristige und intensive Gespräche erfordern“, schreibt Versicherungsaufsichtschef Thomas Steffen.
Deshalb müssen alle Gesellschaften ein Vorstandsmitglied benennen, das vom 22. Dezember bis zum 11. Januar „innerhalb eines halben Tages zu persönlichen Gesprächen mit der Aufsicht zur Verfügung stehen könnte“. Die Aufsicht hat ihren Sitz in Bonn.
Die Gesellschaften müssen der Krisen-Taskforce der BaFin bis zum 12. Dezember den Namen und die Handynummer des entsprechenden Vorstandsmitglieds per E-Mail mitteilen.
In einigen Gesellschaften stieß die Anweisung auf Unverständnis. „Ist das Wichtigtuerei, oder hat die BaFin Informationen über eine akute Gefahr, die sie nicht weitergibt?“, hieß es bei einem Unternehmen. Die meisten Versicherungsmanager glauben, dass ihre Branche bisher selbst nicht in der Krise steckt. In Versicherungskreisen hieß es dagegen, die BaFin habe auf Äußerungen prominenter Vorstände reagiert, die sich eine Störung im Winterurlaub verbeten hätten.
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo