Ehegatten dürfen vor der Geburt eines Kindes die Steuerklasse wechseln und damit das Nettoeinkommen erhöhen, um höheres Elterngeld zu beziehen. Ein solcher Schritt sei eine legale steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeit und könne den Eltern nicht als Rechtsmissbrauch vorgeworfen werden, entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in zwei Fällen (Az.: L 13 EG 40/08 und L 13 EG 51/08). „Hätte der Gesetzgeber den Steuerklassenwechsel ausschließen wollen, hätte er dies im Gesetz bestimmen können“, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, da das LSG die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen hat. Das Essener Gericht ist nach eigenen Angaben das erste LSG, das in dieser Frage Urteile gefällt hat.Ilse Schlingensiepen
Quelle: Financial Times Deutschland
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