Katastrophenanleihe des Versicherers Allstate betroffen
Von Herbert Fromme, Köln
Eine Katastrophenanleihe über 250 Mio. $, die Hurrikanrisiken des US-Versicherers Allstate abdeckt, steht vor dem Ausfall. Grund ist aber nicht ein hoher Sturmschaden, sondern die Pleite der US-Bank Lehman Brothers. Die Ratingagentur Standard & Poor’s (S&P) stufte die Anleihe von „CC“ auf „D“ (Default) herab. „Der Emittent der Anleihe hat S&P benachrichtigt, dass er nicht genügend Mittel hat, um die fälligen Zinsen zu zahlen“, teilte S&P mit.
Mit Katastrophenanleihen (Cat Bonds) sichern sich Versicherer gegen Großschäden durch Stürme oder Erdbeben ab. Investoren erhalten eine deutlich höhere Verzinsung als für normale Bonds. Kommt es zu einem bestimmten, vorher definierten Großschaden, verlieren die Anleger Geld. Das erhält dann der Versicherer, der Risiken so abgesichert hat.
Allstate gründete für den Deal die Zweckgesellschaft Willow Re auf den Cayman Islands. Diese legte das von den Investoren eingezahlte Geld ihrerseits an. Die Differenz zwischen den Einnahmen aus diesen Kapitalanlagen und den höheren Zinsen, die Willow Re selbst an die Anleger zahlen muss, stammt aus einer Rückversicherungsprämie, die Allstate an Willow Re zahlt.
Willow Re hatte seine Zinsverpflichtungen gegenüber Anlegern über Garantien der Bank Lehman Brothers abgedeckt. Diese Garantien sind nun wertlos. Dass es nun eine Differenz gibt zwischen der den Anlegern zugesagten Verzinsung und den im Markt erreichbaren Zinsen, bedeutet die Zahlungsunfähigkeit.
Bisher haben Investoren erst einmal Geld mit einem Cat Bond verloren, dabei aber durch einen regulären Schaden: Kamp Re sicherte 2005 Risiken der Zurich-Gruppe ab, Hurrikan „Katrina“ führte zum Verlust.
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo