Hausrat- und Gebäudepolicen schließen Zahlung an Anwohner des Stadtarchivsaus
Mieter und Eigentümer, die beim Einsturz des Kölner Stadtarchivs geschädigt wurden, werden von ihren Hausrat- und Gebäudeversicherern wohl keinen Cent sehen. Der Schaden ist wegen seiner Ursache nicht gedeckt.
Mutmaßlich infolge des U-Bahn-Baus ist in der vergangenen Woche beim Einsturz des Kölner Stadtarchivs eines der angrenzenden Wohnhäuser mitgerissen worden, zwei weitere mussten abgerissen werden. Bei dem Unfall kamen zwei junge Männer ums Leben. 41 Haushalte mit 60 Personen haben ihr Hab und Gut verloren. Von ihren Versicherern haben weder sie noch die Hauseigentümer etwas zu erwarten. „Der entstandene Schaden ist keine im Sinne der Gebäude- und Hausratversicherung versicherte Gefahr“, sagt ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Private Hausrat- und Gebäude-policen sind in der Regel keine Allgefahrendeckungen. Das bedeutet: Sie kommen nicht für alle Verluste auf, sondern nur für Schäden infolge exakt definierter Ereignisse. Die üblichen Policen leisten etwa bei Feuer, Sturm oder Schäden durch Leitungswasser oder Diebstahl. Der Fall, dass – wie wahrscheinlich in Köln geschehen – der Boden unter dem Haus in eine Baugrube rutscht, ist nicht versichert.
Die Hausrat- und Gebäudeversicherung übernimmt generell nicht die Kosten für Beschädigungen durch Erdbeben, Erdrutsch, Überschwemmungen, Lawinen oder Schneedruck. Für diese Gefahren müssen Kunden einen zusätzlichen Schutz zur Police vereinbaren, die sogenannte Elementarschadenversicherung. Sie kommt aber nur bei Naturereignissen auf, nicht bei von Menschen verursachten Erdbewegungen.
Bei Schäden zahlt grundsätzlich zuerst die Sachversicherung vor der Haftpflichtversicherung, sagt der GDV-Sprecher. Nach der Schadenregulierung treibt der Sachversicherer beim Unfallverursacher oder seinem Haftpflichtversicherer die entstandenen Kosten wieder ein. Dieser Mechanismus greift aber nicht im Kölner Fall, weil Hausrat- und Gebäudeversicherer wegen der Schadenursache nicht leisten müssen. Anders ist das zum Beispiel, wenn ein Feuer aus dem Nachbarhaus auf die eigene Wohnung übergreift. Dann würde zunächst die eigene Hausratversicherung einspringen.
„In Fällen wie dem in Köln müssen die Geschädigten darauf hoffen, dass jemand gefunden wird, der den Schaden verursacht hat, sonst bleiben sie darauf sitzen“, sagt der GDV-Sprecher. Der Verursacher oder dessen Haftpflichtversicherung muss die Kosten tragen. Wer das in Köln ist, ist noch unklar. Die Geschädigten haben von der Stadt Köln bislang eine Soforthilfe von je 10 000 Euro erhalten.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
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