Europäischer Ausschuss zieht Konsequenzen
Von Herbert Fromme, Köln
Die EU-Versicherungsaufseher machen sich Sorgen um das Verhalten der Versicherer in der Krise. „Wir haben auch im Versicherungssektor Gesellschaften beobachtet, die in strukturierte Produkte investiert, sie aber nicht ausreichend verstanden haben“, heißt es in einem Arbeitspapier des Committee of European Insurance and Occupational Pension Supervisors (Ceiops), das am Freitag veröffentlicht wurde. Die Unternehmen müssten ihre eigenen Risikobewertungen stärken und sich nicht nur auf Ratingagenturen verlassen. „Auch Liquiditätsrisiken müssen stärker beachtet werden.“
Viele Versicherer in Europa haben nach dem Crash von 2001 bis 2003 ihre Aktienbestände abgesenkt. Allerdings haben sie, um weiterhin hohe Renditen bieten zu können, im Segment festverzinslicher Papiere Gelder in strukturierte Produkte angelegt. Hier sehen die Aufseher eines der größeren Risiken für die Assekuranzen in der Krise.
Der in Frankfurt ansässige Ausschuss, dem der BaFin-Versicherungschef Thomas Steffen vorsteht, hat sein Papier „Lehren aus der Krise“ überschrieben. Die Hauptlehre sei, die Eigenkapitalregeln Solvency II schnell anzuwenden. Die Rahmenrichtlinie dazu wurde in der vergangenen Woche von den EU-Regierungen verabschiedet.
Auch über die Verbriefungen von Versicherungsrisiken in den Kapitalmarkt machen sich die Aufseher Sorgen. Zwar seien die Probleme nicht so groß wie bei den Banken, aber es gebe sie. „Das Hauptproblem bei Versicherungsverbriefungen besteht in der adäquaten Preisgestaltung und ob wir über einen Risikotransfer reden oder über eine Finanzierung, ohne dass sich die Verschuldungsquoten erhöhen.“ Sollte es sich um eine somit verdeckte Höherverschuldung handeln, könnte das Anzeichen für ernsthafte Probleme sein.
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo