Bundesregierung will Vollmachten der Finanzaufsicht BaFin deutlich ausweiten
Von Herbert Fromme, Köln
Die Versicherungswirtschaft hofft, dass der Bundesrat am Freitag einen Gesetzentwurf der großen Koalition abmildert, mit dem die Finanzaufsicht BaFin erheblich mehr Vollmachten erhalten soll. „Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat entsprechende Vorschläge macht“, sagte Dirk Schlochtermeyer, Leiter der Abteilung Kapitalanlagen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), auf einer Fachtagung in Köln.
Die Bundesregierung will bis Mitte Juli das „Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht“ durch Bundestag und Bundesrat bringen. Es ändert das Kreditwesen- und das Versicherungsaufsichtsgesetz. So will die große Koalition noch vor der Wahl Handlungsfähigkeit in Sachen Finanzkrise beweisen.
Mit dem Gesetz wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermächtigt, Banken die Bedienung von Eigenmitteln zu verbieten, „wenn eine Unterschreitung der aufsichtsrechtlichen Kennziffern droht“, so die Begründung
Damit sind nicht nur ergebnisabhängige Eigenmittel wie Aktien oder Genussscheine gemeint, sondern auch nachrangige Anleihen – mit denen Anleger Banken Geld zu einem festen Zinssatz zur Verfügung stellen. Die Versicherer haben den deutschen Banken rund 30 Mrd. Euro an Nachrangdarlehen zur Verfügung gestellt.
Die Eigentümer dieser Papiere hätten einen Anspruch auf Tilgung und Zinsen, sagte Schlochtermeyer. „Der Entwurf greift Eigentumsrechte an.“ Kaum jemand könne dagegen argumentieren, dass Banken mit Staatshilfe solche Zahlungen aussetzen. „Aber hier soll es Eingriffsmöglichkeiten für die gesamte Industrie geben.“
Ebenfalls heftig umstritten sind die Vorschriften des Gesetzentwurfs zur Qualifikation von Versicherungsaufsichtsräten. „Nach dem jetzigen Wortlaut des Gesetzes müssen die Aufsichtsräte so qualifiziert sein wie Versicherungsvorstände“, sagte Schlochtermeyer weiter. Jan Schröder, Partner in der Anwaltskanzlei Lovells, erwartet „massive Veränderungen in den Gremien“, sollte das Gesetz so verabschiedet werden. Politisch besetzte Aufsichtsräte bei öffentlichen Versicherern, aber auch die Arbeitnehmervertreter in mitbestimmten Firmen hätten damit Schwierigkeiten.
„Konsequent zu Ende gedacht heißt das, dass nur Versicherer die Versicherungen kontrollieren“, sagte Schlochtermeyer. Schröder erwartet auch Probleme mit der Regel, dass künftig Vorstände nur in zwei Gremien diese Funktion wahrnehmen dürfen, innerhalb eines Konzerns in fünf Unternehmen. Versicherer müssen die Spartentrennung beachten – das Lebens-, Kranken- und Sachgeschäft muss von unterschiedlichen Gesellschaften betrieben werden. Dazu kommen zahlreiche Tochterunternehmen.
Quelle: Financial Times Deutschland
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