Verfassungsgericht segnet Gesundheitsreform ab
Von Herbert Fromme, Karlsruhe
Die privaten Krankenversicherer haben vor dem Bundesverfassungsgericht eine schwere Niederlage erlitten. Karlsruhe wies die Beschwerde der Versicherer gegen zentrale Vorschriften der großen Gesundheitsreform gestern zurück.
Damit bleibt der umstrittene Basistarif in Kraft. Dieser verpflichtet die Anbieter, auch ältere Menschen und Antragsteller mit Vorerkrankungen aufzunehmen. Den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von heute 570 Euro dürfen die Privaten dabei nicht überschreiten.
Das Ende der Privilegien Mit dem Urteil verlieren die Gesellschaften einen Teil ihrer Privilegien gegenüber den gesetzlichen Kassen. Neben dem Basistarif bestätigten die Richter zwei weitere Reformelemente, die die privaten Anbieter im Vergleich zu früher schlechter stellen. So dürfen die Versicherten ihre Altersrückstellungen inzwischen mitnehmen, wenn sie von einer Gesellschaft zur anderen wechseln. Das forciert den Wettbewerb.
Zudem müssen gut verdienende Angestellte drei Jahre warten, bevor sie von den Gesetzlichen zu einem privaten Anbieter wechseln dürfen. Das einträgliche Geschäft mit jungen Neukunden wird dadurch erschwert.
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), die die große Reform maßgeblich gestaltet hatte, sah sich durch den Richterspruch bestätigt. „Wir können eine Versorgung auf der Höhe des medizinischen Fortschritts für alle nur umsetzen, wenn alle Menschen in diesem Land sich zu gleichen Bedingungen auch an der solidarischen Finanzierung mitbeteiligen“, sagte sie in Karlsruhe.
Die Kläger hingegen zeigten sich enttäuscht. „Offenbar sind zum Wohl der Solidarität auch Eingriffe in privates Gewerbe möglich“, sagte Gernot Schlösser, Chef der Axa Kranken. Allerdings deutete die Branche das Urteil auch als eine Art Bestandsgarantie für das zweigliedrige System. „Das Gericht hat von einem Nebeneinander in der Versorgung durch die private und die gesetzliche Krankenversicherung gesprochen“, sagte Reinhold Schulte, der Vorsitzende des Krankversichererverbands PKV.
Gestaltungsspielraum für Politik Die Versicherer hatten moniert, dass mit dem Basistarif ihr Geschäftsmodell untergraben werde. Sie fürchteten, dass der Tarif vor allem solche Neukunden anlocken würde, die für die Anbieter wenig lukrativ sind. Die übrigen PKV-Versicherten, so hieß es, müssten die Basistarifkunden bezuschussen. Diese Auffassung teilte das Gericht aber nicht. „Die Einführung des Basistarifs verletzt die Unternehmen der privaten Krankenversicherung nicht in ihren Grundrechten“, sagte Richter Hans-Jürgen Papier.
Karlsruhe räumte der Politik in Gesundheitsfragen großen Spielraum ein. Sollten aber doch noch gravierende negative Folgen des Basistarifs auftreten, müsse der Gesetzgeber die Reform nachbessern.
Erfolg für die Kassen 10
Quelle: Financial Times Deutschland
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