kolumne
Herbert Fromme
Die Reaktionen auf das Urteil des Verfassungsgerichts zur privaten Krankenversicherung (PKV) verstellen den Blick auf das Wesentliche, das die Richter den Versicherern ins Stammbuch geschrieben haben. Erstmals haben sie einen privaten Versicherungszweig ausdrücklich zu einer sozialen Aufgabe verpflichtet. Das öffnet die Tür zu einer ganz neuen Herangehensweise der Politik, etwa in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Seit die Regierung Kohl sie aus der staatlichen Vorsorge gestrichen hat, muss jeder selbst vorsorgen. Das Urteil kann die Politik anspornen, ähnliche Regeln wie in der PKV auch hier zu treffen. Ein Basistarif in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist möglich – mit Einheitstarif, Annahmezwang und abgespecktem Leistungsniveau. Die Versicherungswirtschaft braucht dringend eigene Ideen, wie sie auf den Trend zu mehr Sozialstaat reagiert.
Herbert Fromme ist Versicherungskorrespondent der FTD.
E-Mail: fromme.herbert@guj.de
Quelle: Financial Times Deutschland
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