AWD darf sich nicht unabhängig nennen

Das Landgericht Hannover hat dem Finanzvertrieb AWD verboten, sich als „größter unabhängiger Finanzberater“ zu bezeichnen oder das Wort „unabhängig“ sonst zu verwenden. Das Gericht urteilte, wenn AWD seinen Vertretern eine Software mit Vorgaben an die Hand gebe, könne man prinzipiell nicht von Unabhängigkeit reden. Geklagt hatte der Konkurrent DVAG. AWD hatte mit Widerklage geantwortet. Auch hier entschied das Gericht: DVAG darf nicht mehr behaupten, der größte eigenständige Finanzvertrieb der Welt zu sein, so dasselbe Gericht. Schließlich sei DVAG nicht weltweit tätig. AWD gehört zum Schweizer Lebensversicherer Swiss Life, an DVAG ist zu knapp 50 Prozent die zur Generali gehörende Aachen Münchener beteiligt, der Rest ist im Besitz der Familie Pohl. AWD will gegen das Urteil Berufung einlegen. Sollte es nicht aufgehoben werden, drohen der gesamten Branche Probleme, weil alle Finanzvertriebe Software mit bestimmten Einstellungen nutzen. Herbert Fromme

Quelle: Financial Times Deutschland

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