Deal zwischen Berlin und Assekuranz

Finanzaufsicht BaFin erhält nur teilweise mehr Macht · Versicherer wehrenweitere Eingriffsrechte ab

Von Herbert Fromme, Köln

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann künftig in Deutschland tätige Versicherer finanziell von deren ausländischen Müttern abschotten, sofern die in Schieflage geraten. Bislang hatte sie die Möglichkeit des „Ring Fencing“ nicht. Deutlich wurde das bei der Krise der American International Group (AIG): Als die inzwischen verstaatlichte AIG in Not geriet, hatte die BaFin keine Handhabe, die Verschiebung von Geldern der deutschen Tochter zur Zentrale in New York zu verbieten.

Zwar kam es gar nicht zur Überweisung. Doch der Fall alarmierte die Regierung und bewog sie, entsprechende Neuregelungen einzuführen. Sie sind Teil des „Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht“, das der Bundestag am Donnerstag verabschiedet hat. Es ändert das Kreditwesen- und das Versicherungsaufsichtsgesetz (KWG und VAG).

Mit dem Gesetz wollte die Große Koalition noch vor der Bundestagswahl Handlungsfähigkeit in Sachen Finanzkrise demonstrieren. Dabei wurden zahlreiche Einzelpunkte der beiden Gesetze verändert, über die schon länger diskutiert wird.

Im neu eingeführten Paragrafen 104i des VAG erhält die Finanzaufsicht erstmals die Möglichkeit, die Risikosituation einer Versicherungsgruppe auf Holding-Ebene zu beurteilen und entsprechende Informationen anzufordern. Bislang war die Behörde nur für die Einzelgesellschaften zuständig, auch die Risikotragfähigkeit wurde nur für sie ermittelt.

In zwei zentralen Punkten konnte sich die Bundesregierung im Finanzausschuss mit ihrem Entwurf indes nicht durchsetzen. So wollte sie der BaFin das Recht geben, Banken zu verbieten, Eigenmittel mit Zinsen oder Dividenden zu bedienen, „wenn eine Unterschreitung der aufsichtsrechtlichen Kennziffern droht“. Damit gemeint waren auch nachrangige Anleihen, mit denen Anleger Banken Geld zu einem festen Zinssatz zur Verfügung stellen. Die Versicherer haben den Banken rund 30 Mrd. Euroan Nachrangdarlehen geliehen.

Sie liefen deshalb Sturm gegen die geplante Änderung, die im Finanzausschuss schließlich gekippt wurde. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigte sich gestern zufrieden über den Erfolg seiner Lobbyarbeit. „Es ist zu begrüßen, dass der Bundestag die Position der Versicherer als Nachranggläubiger anerkannt und damit Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen geschaffen hat“, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Freiherr Franck von Fürstenwerth.

Noch in einem weiteren Punkt bleibt Versicherern Ungemach erspart: Berlin wollte das Versicherungsaufsichts- an das Kreditwesengesetz anpassen. Im Regierungsentwurf hieß es: „Die Aufsichtsbehörde kann auf Eigenmittel einen Korrekturposten festsetzen.“

Damit hätte sie Veränderungen im Kapital Rechnung getragen, die noch nicht in der Bilanz stehen. Das wäre für manche Versicherer fatal gewesen, die in der Bilanz Aktien oder andere Papiere zu sehr viel höheren als den Marktwerten halten. Die Aufsicht hätte die Möglichkeit gehabt, diese „stillen Lasten“ nicht als Eigenmittel anzuerkennen. Die Folge: Versicherer mit hohen Lasten hätten sich frisches Geld besorgen müssen oder Probleme mit den Eigenmittelvorschriften bekommen.

Ebenfalls umstritten waren die Vorschriften des Gesetzentwurfs zur Qualifikation von Aufsichtsräten. Die Regierung wollte eine „fachliche Eignung“ analog zu Vorstandsmitgliedern. Jetzt heißt es im Kreditwesengesetz, dass die Aufsichtsräte ihre „Sachkunde“ nachweisen müssen. Bei Versicherern müssen sie „die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen“ aufweisen.

Die von Schwarz-Rot geplante Beschränkung auf fünf Aufsichtsratsmandate gilt jetzt nur noch, sofern es sich nicht um Unternehmen derselben Gruppe handelt.

Quelle: Financial Times Deutschland

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