Boykottaufruf gegen Konkurrenten HVV illegal
Von Herbert Fromme, Köln
Deutschlands größter Versicherungsmakler Aon Jauch & Hübener hat eine empfindliche Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg verurteilte den Großmakler zu einer Schadenersatzzahlung an den deutlich kleineren Konkurrenten Heitmann Versicherungs- und Vermögensberatung (HVV) Schadensersatz, weil er zwei Versicherer zum Boykott von HVV aufgefordert hatte (Az.: 1 Kart-U 3/07 1 Kart-W 1/07, 315 O 982/06). Die Höhe des Schadensersatzes steht bisher noch nicht fest. „Bei uns ist ein Fehler passiert, den wir so schnell wie möglich behoben haben“, sagte ein Aon-Sprecher. „Es hat den Boykottaufruf gegeben, das hätte nicht sein dürfen.“ In erster Instanz hatte Aon 2007 verloren. Das Unternehmen gehört zur Aon-Gruppe mit Sitz in Chicago.
Das rechtskräftige Urteil ist für die gesamte Branche bedeutsam. Der Vermittlermarkt ist in großer Bewegung. Immer wieder gibt es Abspaltungen von großen Maklerorganisationen. Außerdem machen sich bisherige Versicherungsvertreter selbstständig. Dazu kommt, dass auch der Wettbewerb zwischen etablierten Maklerhäusern deutlich heftiger wird und Kunden öfter wechseln. Streit gibt es dabei immer darum, wem die Kunden „gehören“ und wer damit das Recht auf Provisionseinnahmen von den Versicherern hat. HVV hatte 2006 als Handelsvertreter Geschäft für die Aon-Tochter Unit akquiriert. Unit vermittelt vor allem Policen in der Architekten- und Ingenieurshaftung. Nach Streit über Provisionen kündigte Aon/Unit der Firma HVV und Geschäftsführer Bernd Heitmann.
Heitmann arbeitete als eigenständiger Makler weiter und gewann viele Aon/Unit-Kunden – und lag prompt mit Aon im Rechtsstreit, weil die Firma behauptete, er habe ihre Daten verwendet. In der Folge schrieben Aon-Manager Briefe an die Versicherer Zurich und VHV: „Unsere Bitte geht dahin, dass Sie bis zum Abschluss des Rechtsverfahrens keine endgültigen Übertragungen von der Unit auf die Maklerfirma HVV vornehmen, selbst auf die Gefahr hin, dass Ihnen diese Bestände verloren gehen.“ Dazu kamen telefonische Aufforderungen. Die Versicherer kamen Aons Aufforderung zunächst nach.
Quelle: Financial Times Deutschland
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