Nachzahlungen können Elterngeld erhöhen

Gehaltsnachzahlungen fließen auch dann in die Bemessung des Elterngeldes ein, wenn sie sich auf das vorangegangene Kalenderjahr beziehen. Entscheidend ist, dass das Geld in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes ausgezahlt wird. Erfolgen Nachzahlungen erst danach, bleiben sie für die Höhe des Elterngeldes unerheblich. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) in zwei Grundsatzurteilen entschieden (Az.: L 13 EG 25/09, L 13 EG 5/09). Laut LSG hat der Gesetzgeber beim Elterngeld einen größeren Entscheidungsspielraum als etwa beim Arbeitslosengeld. Deshalb dürfe er die Bemessung des Elterngelds auf das Einkommen beschränken, das in den zwölf Monaten vor der Geburt erzielt wurde. Für den Ausschluss von Gehaltsnachzahlungen, die in diesen Zeitraum fallen, sahen die Richter anders als bei Einmalzahlungen wie Boni oder Weihnachtsgeld keine Grundlage. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, da eine Revision möglich ist. Ilse Schlingensiepen

Peanuts

Quelle: Financial Times Deutschland

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