Aufsicht will unterbinden, dass der private Krankenversicherer des KonzernsTarifwechsler in der Vollversicherung mit Zuschlägen bestraft
Von Ilse Schlingensiepen, Köln
Die Finanzaufsicht BaFin wird gegen die Allianz Private Krankenversicherung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klagen. Die BaFin will dem Unternehmen höchstrichterlich verbieten lassen, von Tarifwechslern pauschale Zuschläge zu verlangen.
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz dürfen Kunden privater Krankenversicherer (PKV) innerhalb der Unternehmen ohne Zuschlag in einen Tarif mit gleichem Leistungsangebot wechseln. Das soll gerade älteren Versicherten eine Alternative bieten, wenn in ihrem Tarif die Beiträge stark steigen.
Die Allianz Krankenversicherung verkauft seit März 2007 eine Tarifserie unter dem Namen „Aktimed“. Gleichzeitig hat sie die bestehenden Tarife mit einem vergleichbaren Angebot für Neukunden geschlossen. Das heißt, in die bestehenden Tarife kommen keine neuen Versicherten mehr hinzu. Den Bestandskunden drohen so steigende Beiträge – da das Durchschnittsalter und mit ihm auch die Prämienhöhen steigen.
Wollen Versicherte aber von einem alten Tarif in den Aktimed-Tarif wechseln, verlangt die Allianz von ihnen aber einen Tarifzuschlag von 20 Prozent – auch wenn sie bislang keinen Risikozuschlag zahlen mussten. Die Allianz begründet ihr Vorgehen damit, dass den neuen Tarifen eine völlig andere Kalkulation zugrunde liege. Ohne Zuschlag hätten Wechsler aus dem Altbestand einen Vorteil gegenüber Neukunden, lautet ihre Argumentation.
Das Vorgehen des Marktdritten ist in der PKV umstritten. Viele fürchten, dass die Allianz wegen der Benachteiligung der Altkunden für eine offene Flanke gegenüber Politikern sorgt, die der Branche ohnehin skeptisch gegenüberstehen. Die BaFin hatte der Allianz die Erhebung des Zuschlags untersagt. Dagegen hatte der Versicherer geklagt und vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt Recht bekommen.
„Würde die Entscheidung der ersten Instanz rechtskräftig, ist nach Auffassung der BaFin zu befürchten, dass auf ältere Versicherungsnehmer in den Alttarifen erheblich höhere Beiträge zukommen“, begründet die Aufsicht die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht. Das Urteil höhle das Tarifwechselrecht faktisch aus, kritisiert die Behörde. Die Möglichkeit, durch einen Tarifwechsel Beiträge zu sparen, werde Versicherten genommen. „Auch widerspräche es dem aufsichtsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn Bestandskunden, die auch in dem neuen Tarif ein bestes Risiko wären, nach dem Tarifwechsel einen höheren Beitrag zahlen müssten als die besten Risiken im Neugeschäft.“
Die Allianz Krankenversicherung hält an dem Vorgehen fest. „Wir begrüßen aber, dass jetzt endgültige Rechtssicherheit geschaffen wird“, so eine Sprecherin. Der Konzern macht keine Angaben, wie viele Aktimed-Policen er verkauft hat.
Quelle: Financial Times Deutschland
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