Frauen profitieren von einem neuen Gesetz, das die Aufteilung der Altersvorsorge bei Scheidungen regelt. Ehepaare müssen sich jetzt alle erworbenen Rentenansprüche direkt bei der Scheidung hälftig teilen. Dazu gehören Forderungen aus der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung, der betrieblichen Altersvorsorge oder aus Anwartschaften berufsständischer Versorgungsgenossenschaften.
Früher konnten Frauen ihre Rente vom Ex-Partner erst dann einfordern, wenn beide im Ruhestand waren. Viele Frauen verzichteten lieber ganz, da sie ihren Scheidungsprozess nicht wieder neu durchleben wollten.
Geht heute eine Ehe in die Brüche, erhalten die Partner bei der Scheidung das Geld aus allen Altersvorsorgeverträgen auf ein eigenes Rentenkonto. Das liegt bei dem jeweiligen Versorgungsträger des anderen. Hat ein Manager während seiner Ehezeit einen Rentenanspruch von 4000 Euro bei einem privaten Versicherer erworben, bekommt seine Ex-Frau davon 2000 Euro auf ein eigenes Konto beim gleichen Unternehmen.
Wollen die Partner den Streit ums Vermögen nicht vor Gericht austragen, können sie in einem Ehevertrag festlegen, wer was bekommen soll. Das ist etwa möglich, wenn der Mann seiner Gattin das gemeinsame Haus überlässt und sie dafür auf das Geld aus der betrieblichen oder privaten Altersvorsorge verzichtet.
Die neue Regelung kommt vor allem Frauen zugute, die öfter und länger als Männer eine Babypause machen und der Familie zuliebe zu Hause bleiben. Ihre Rentenansprüche sind daher häufig niedriger als der ihrer Männer.
Anne-Christin Gröger
Quelle: Financial Times Deutschland
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