Fusion mit Swiss Life scheitert am Veto der BaFin
Von Herbert Fromme, Köln
Die Babcock-Pensionskasse will nach Informationen der FTD aus Versicherungskreisen das Beratungsunternehmen Mercer mit der Verwaltung ihrer Bestände beauftragen. Zuvor hatte die Finanzaufsicht BaFin eine Fusion mit der Swiss Life Pensionskasse verboten. Mercer gehört zum global agierenden US-Maklerkonzern Marsh.
Pensionskassen-Vorstand Hans-Hermann Vowinkel wollte den Namen des neuen Partners nicht bestätigen. „Wir stehen kurz vor der Unterschrift mit einem Dienstleister“, sagte er nur. Einen neuen Fusionspartner suche er nicht.
Der 2002 insolvent gegangene Maschinenbaukonzern Babcock Borsig hatte die Babcock-Kasse gegründet. Sie verwaltet heute 503 Mio. Euro Kapitalanlagen und zahlt an 8000 Rentner. Außerdem haben 12 000 frühere Mitarbeiter des Konzerns sowie 130 noch bestehender Unternehmen Pensionsansprüche an die Kasse – dazu gehören Babcock Borsig Service und die Kieler Werft HDW. Neugeschäft darf die Pensionskasse auf Anordnung der BaFin jedoch seit 2005 nicht mehr annehmen, weil die Eigenmittel dafür nicht ausreichten.
Swiss Life hatte 2008 die Fusion mit der Babcock-Kasse verkündet und die Verwaltung der Bestände übernommen – die Kasse selbst hat nur noch zwei Vorstandsmitglieder und eine Angestellte. Doch die BaFin untersagte die Fusion im Sommer 2009. Sie sah die Gefahr, dass Versicherte der eng regulierten Babcock-Kasse für den Verlust bestimmter Mitgliedsrechte nicht kompensiert worden wären.
Weil nach der Fusion die neue Kasse die Garantien der alten Kasse hätte übernehmen müssen, verlangte die BaFin außerdem Nachreservierungen von rund 50 Mio. Euro. Das wollten die Schweizer nicht aufbringen. Nachdem die Fusion scheiterte, kündigte Swiss Life den Dienstleistungsvertrag zum 30. September 2009. „Sie ist aber verpflichtet, die Verwaltung noch bis zu einem Jahr fortzuführen“, sagte Vowinkel.
Die enge Auslegung des Versicherungsvertragsgesetzes durch die BaFin sorgt für erhebliche Unruhe in der Assekuranz. Bei Fusionen zwischen Pensionskassen würden Versicherte einer der beiden Seiten immer leicht benachteiligt. „Durch diese Vorschriften sind Bestandsübernahmen fast unmöglich geworden“, sagte ein Assekuranzinsider. Sie seien aber nötig.
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo