Assekuranz wehrt sich gegen Aufsicht durch Bankenexperten · Neue Regierungentscheidet
Von Doris Grass, Frankfurt,
und Herbert Fromme, Köln
Die Bundesbank will neben der Aufsicht über die Banken in Deutschland künftig auch die Kontrolle über die Versicherungen an sich ziehen. Auf ein entsprechendes Modell für die Integration der Finanzmarktaufsicht habe sich der Vorstand am Freitag vergangener Woche einstimmig geeinigt, bestätigte gestern ein Bundesbanksprecher.
Bislang teilt sich die Bundesbank die Kontrolle der Banken mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie hat aber bereits mehrfach deutlich gemacht, dass sie die alleinige Verantwortung für die Bankenaufsicht anstrebt. Die Versicherungsaufsicht lag bislang allein in den Händen der BaFin. Ein ebenfalls diskutiertes Modell – die Angliederung der BaFin an die Bundesbank – wurde vom Vorstand verworfen. Die Wertpapieraufsicht würde nach den Vorstellungen der Bundesbank dagegen bei der BaFin verbleiben.
Zwar muss letztlich die Politik über Änderungen in der deutschen Finanzaufsicht entscheiden. Allerdings macht die Bundesbank mit ihrem gestrigen Beschluss bereits im Vorfeld der Koalitionsgespräche zwischen CDU/CSU und FDP ihre Position deutlich. Sie setzt darauf, frühzeitig in die Beratungen der neuen Regierung einbezogen zu werden. Die FDP und große Teile der Union sind für eine Konzentration der Finanzaufsicht bei der Bundesbank.
Etwaige Bedenken mit Blick auf die Unabhängigkeit der Notenbank versuchte Bundesbankpräsident Axel Weber in einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zu zerstreuen: „Wichtig ist, dass man die geldpolitischen von den anderen Entscheidungen trennt.“ Die letzte Verantwortung für aufsichtsrechtliche Eingriffe sollte allerdings bei der Bundesregierung liegen.
So könnten beispielsweise bestimmte folgenschwere Verwaltungsakte wie eine Bankschließung von der Bundesbank vorgeschlagen und dann der Regierung unterbreitet werden. Entscheide die Politik anders, müsse sie aber auch die Verantwortung dafür übernehmen, sagte Weber. Bislang ist für solche hoheitlichen Akte die BaFin zuständig. Auch im Falle etwaiger Stützungsmaßnahmen, um eine Bankenpleite zu vermeiden, könnte aus Sicht der Bundesbank so verfahren werden.
Die deutsche Versicherungswirtschaft lehnt den Vorstoß der Bundesbank ab und kritisiert ihn heftig. „Bei einer Reform der deutschen Bankenaufsicht sollten Versicherungs- und Bankenaufsicht nicht zusammengelegt werden“, sagte Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Branche fürchtet, künftig von Bankinteressen dominiert zu werden. Das ist für sie umso bedenklicher, als sie die Kreditinstitute für die momentane Krise verantwortlich macht.
„Banken und Versicherungen haben fundamental unterschiedliche Geschäftsmodelle“, betonte von Fürstenwerth. „Versicherungsaufsicht braucht besondere Versicherungsexpertise und kann deshalb nicht nach den Regeln der Bankenaufsicht funktionieren.“ Diese Expertise sei in Deutschland nur bei den Versicherungsaufsehern vorhanden. Das gelte besonders für die Einhaltung der Eigenkapitalregeln, den sogenannten Solvenzregeln. „Das Versicherungsaufsichtsrecht hat sich in der Finanzmarktkrise bewährt, sodass sich kein grundlegender Reformbedarf ergibt“, sagte von Fürstenwerth. Eine Vermengung unterschiedlicher Aufsichtsphilosophien würde neue Probleme verursachen, ohne mehr Sicherheit zu bieten.
Quelle: Financial Times Deutschland
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