Firmen müssen schon 2009 Hybridkapital abschreiben
Von Herbert Fromme, Köln,
und Meike Schreiber, Frankfurt
Zahlreiche Versicherer kommt ihre Investition in Genussscheine und andere Hybridpapiere von Landesbanken bereits in diesem Jahr teuer zu stehen. Betroffen sind vor allem Unternehmen, die Papiere der HSH Nordbank, der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und der BayernLB besitzen. „Die HSH Nordbank hat Schreiben über den Zinsausfall noch im alten Jahr verschickt“, beklagte das Vorstandsmitglied eines Versicherers. „Wir hatten gehofft, das würde erst 2010 geschehen.“ Jetzt müssen die Anleger die Belastung schon 2009 vollständig verarbeiten – das war bei den meisten nicht geplant.
Zu den betroffenen Gesellschaften gehört auch die Versicherungskammer Bayern, der größte öffentliche Versicherer. „Bei der BayernLB und der HSH Nordbank entfallen in diesem Jahr die Zinszahlungen in Höhe von 17 Mio.Euro“, sagte eine Sprecherin. „Zudem haben wir Abschreibungen bei diesen beiden Banken in Höhe von 12 Mio.Euro vorgenommen, insgesamt also 29 Mio. Euro.“
Bei Kapitalanlagen von 34 Mrd. Euro wird die Versicherungskammer die Summe verkraften können, aber sie entspricht immerhin einem Drittel des Jahresgewinns 2008 in Höhe von 75 Mio. Euro. Die gesamte Branche muss wegen der Zinsausfälle mit Abschreibungen im dreistelligen Millionenbereich rechnen.
Vor allem öffentliche Versicherer und Versicherungsvereine haben in Hybridpapiere investiert. Diese tragen sowohl Merkmale von Eigen- als auch von Fremdkapital. In der Regel ist vertraglich festgehalten, dass im Verlustfall keine Zinsen gezahlt werden, häufig besteht auch eine Verlustbeteiligung. Da die Banken die Investoren nicht verprellen wollten, haben sie früher auch im Verlustfall Zinsen gezahlt. Die EU-Kommission fordert aber nun, dass Investoren sich an der Sanierung der vom Steuerzahler geretteten Banken beteiligen müssen. Um Investoren entgegenzukommen, haben die LBBW und die WestLB die 2009 fälligen Papiere um zehn Jahre verlängert. So können sie Zinsen später nachzahlen.
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo