Wer eine Vorsorgevollmacht ausfüllt, sollte vorher das Gespräch mit seiner Bank suchen, empfiehlt die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospizstiftung. Mit der Vollmacht kann jeder für den Fall Vorkehrungen treffen, dass er durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr entscheidungsfähig ist. Das gilt für medizinische Behandlungen, aber auch für Finanzangelegenheiten. Nach Erfahrung der Stiftung erkennen Banken Vordruckformulare aus dem Internet oder die des Bundesjustizministeriums nicht immer an. Sie haben Angst vor Missbrauch. Deshalb sollten sich Kunden bei jeder Bank informieren, mit der sie Geschäftsbeziehungen unterhalten. Oft bestehen die Institute darauf, dass die Formulare in ihrem Beisein unterschrieben werden. Auch eigene Dokumente der Bank sollte niemand ungeprüft unterschreiben. Sie sollten auf jeden Fall einen Passus enthalten, nach dem die Vollmacht erst gültig wird, falls der Kunde sich selbst nicht mehr äußern kann und einwilligungsunfähig ist, rät die Stiftung.
Sonst gilt die Vollmacht sofort nach Unterzeichnung.Ilse Schlingensiepen
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo