Nach Abzug des verheerenden Sturmtiefs schlägt die Stunde der Versicherer ·Betroffene sollten Schäden schnell melden
VON Friederike Krieger
und Anja Krüger
G lück im Unglück haben Versicherte, wenn ihnen durch das Sturmtief "Xynthia" ein Schaden entstanden ist: