Aufkäufer Cash Life verklagt Fondsgesellschaft
Von Patrick Hagen
Den Großteil ihres Investments hatten die Anleger des Lebensversicherungsfonds Deutsche Leben III schon vor zwei Jahren abgeschrieben. Damals beschlossen sie die Abwicklung der von der Pleite bedrohten geschlossenen Beteiligung. Jetzt kann es noch schlimmer kommen: Der gekündigte Geschäftspartner Cash Life hat die Fondsgesellschaft auf Schadensersatz in Millionenhöhe verklagt. Statt des prognostizierten Verlusts von 38 Prozent ihrer Einlagen könnten Anleger noch mehr einbüßen.
Cash Life kauft Lebensversicherungskunden, die aussteigen wollen, ihre Policen ab und führt sie weiter bis zum Auszahlungsdatum. Der Kunde erhält mehr Geld als der Versicherer ihm bei Kündigung zahlen würde, dennoch bleibt eigentlich für Abwickler Cash Life und die Geldgeber, die über Fonds angeworben werden, eine Marge.
Eigentlich – aber zurzeit nicht. Denn die Schlussgewinnzahlungen der Lebensversicherer, in die Modelle fest einkalkuliert, fallen geringer aus als erwartet. Da die Fonds für den Ankauf der Policen mehr als 70 Prozent Fremdkapital einsetzen, geraten sie leicht in Schieflage.
Das war dem von König & Cie aufgelegten Deutsche Leben III vor zwei Jahren passiert. Zwei Vorgängerfonds mussten ebenfalls abgewickelt werden. Neue Publikumsfonds für deutsche Policen gibt es seither nicht, weiter auf dem Markt sind Fonds, die in britische und amerikanische Lebensversicherungen investieren.
Die Geldgeber des Fonds Deutsche Leben III haben bislang 35 Prozent ihrer Einlage zurückbekommen. In einem Schreiben vom 27. April 2010 informierte die König & Cie Treuhand sie darüber, dass die Verwertung der Policen fast abgeschlossen sei, weitere Gelder aber wegen des Rechtsstreits mit Cash Life nicht ausbezahlt werden können. „Obwohl die Fondsgeschäftsführung der Auffassung ist, dass diese Klage wegen vermeintlicher Ansprüche in Höhe von ca. 1,2 Mio. Euro keine Aussicht auf Erfolg hat, ist sie handelsrechtlich dazu verpflichtet, hierfür entsprechende Rückstellungen in der Bilanz der Gesellschaft zu bilden und ausreichend Liquidität einstweilen in der Gesellschaft zu belassen“, heißt es.
Cash Life hatte König & Cie nicht nur die Policen für den Fonds geliefert, sondern diese Policen auch verwaltet. Den Verwaltungsvertrag hatte der Fonds nach dem Abwicklungsbeschluss gekündigt. „Wir sind der Meinung, dass die Kündigung rechtswidrig war“, sagt ein Cash-Life-Sprecher. König & Cie versucht jetzt, die Anleger zu besänftigen und bietet betroffenen Investoren an, mit einem Zuschuss in einen anderen geschlossenen Fonds des Hauses zu investieren.
Quelle: Financial Times Deutschland
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