Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Prüfung der MLP-Bilanzen der Jahre 1999 bis 2002 wie in Kapitalanleger-Musterverfahren üblich durch einen Sachverständigen angeordnet. Anleger und Ex-Mitarbeiter, die von der Kanzlei Rotter vertreten werden, wollen Schadensersatz von MLP und dem Ex-Chef Bernhard Termühlen von 34,7 Mio. Euro erstreiten. Die Kläger argumentieren, MLP und Termühlen hätten durch die Unterlassung von Rückstellungen Gewinnwachstum ausgewiesen, das nicht existierte, und dadurch Anleger getäuscht. Ein entsprechendes Strafverfahren gegen Termühlen war 2007 gegen Zahlung eines sechsstelligen Geldbetrages eingestellt worden. Herbert Fromme
Quelle: Financial Times Deutschland
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