Deutsche Kunden sind künftig in Dublin versichert
Von Herbert Fromme, Köln
Die Finanzaufsicht BaFin hat die Verschmelzung der Zurich Versicherung in Frankfurt auf ihrer Dubliner Schwestergesellschaft Zurich Insurance PLC nur mit Auflagen genehmigt.
Die deutsche Tochter der Schweizer Zurich ist in der Schaden- und Unfallversicherung tätig, versichert also Autos, Gebäude, Haftpflicht- und Unfallrisiken. Künftig sind die Kunden in Irland versichert, die irische Aufsicht ist für die Gesellschaft zuständig. Nach FTD-Informationen aus Branchenkreisen hat die BaFin durchgesetzt, dass sie weiter für Verträge aus der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr (UBR) zuständig ist. Das sind Unfallpolicen mit einem Sparanteil.
Dafür hat die deutsche Behörde mit der irischen Aufsicht sowie den beiden Zurich-Gesellschaf ten eine Vereinbarung geschlossen. Danach werden die bestehenden UBR-Verträge nach deutschen Regeln betrieben. Außerdem hat sich die Gesellschaft verpflichtet, die Kunden ausdrück lich aufzuklären, dass sie Widerspruch gegen die Verschmelzung einlegen können. Die BaFin wollte nicht Stellung nehmen, Zurich war nicht erreichbar.
Der Schweizer Konzern hat inzwischen die meisten seiner EU-Landesgesellschaften in der Schaden- und Unfallversicherung auf die Dubliner Tochter verschmolzen. Dadurch spart er viel Eigenkapital und reduziert die Kosten. In der komplexeren Lebensversicherung prüfen die Schweizer ein ähnliches Vorgehen.
Zurich ist seit 1875 in Deutschland aktiv, bis 1996 als Niederlassung der Schweizer Muttergesellschaft. Dann wurde es komplizierter, mit einer Nicht-EU-Gesellschaft hierzulande zu arbeiten. Der Konzern gründete die Zurich Versicherung, die jetzt nach Dublin verschmolzen wird.
In Deutschland betrugen die Prämieneinnahmen 2009 2 Mrd. Euro. Die Gesellschaft hat 8,6 Millionen Verträge, betroffen dürften rund 4 Millionen Kunden sein. Für sie soll sich nichts ändern. Service und Schadenbearbeitung würden auch künftig aus Deutschland heraus und in deutscher Sprache stattfinden.
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo