Die EU-Kommission prüft, ob die Zusammenarbeit der reedereigenen Versicherungsvereine für Haftpflichtdeckungen gegen das Kartellrecht verstößt. Die Protection & Indemnity Clubs (P&I-Clubs) sind nicht auf Gewinn gerichtete Vereine auf Gegenseitigkeit. Es geht um den Schutz vor potenziellen Milliardenschäden, wenn Öltanker stranden oder Chemikalien auslaufen. Etwa 93 Prozent der weltweiten Hochseetonnage werden von 13 P&I-Clubs versichert, die sich in der International Group zusammengeschlossen haben. Darüber tragen sie Großschäden gemeinsam und organisieren die Rückversicherung. So können sie Schäden bis 6 Mrd. Dollar tragen. Solche Kapazitäten könnten kommerzielle Versicherer und Rückversicherer nur schwer bereitstellen. In den vergangenen 20 Jahren genoss die International Group eine Ausnahme von den EU-Kartellregeln. Diese Freistellung ist im Februar 2009 endgültig ausgelaufen.
„Die EU-Kommission will jetzt prüfen, ob die International Group den Wettbewerb gefährdet und Reedern schadet“, sagte der Hamburger Fachanwalt Dieter Schwampe von Dabelstein und Passehl, der dem Deutschen Verein für Seerecht vorsteht. Gerade Reeder, die auf die hohen Kapazitäten angewiesen sind, dürften das bisherige System favorisieren, sagte Schwampe. Theoretisch kann die Kommission für Wettbewerbsverstöße Geldbußen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verhängen. Da die P&I-Clubs aber noch bis vor Kurzem durch einen Freibrief aus Brüssel gedeckt waren, ist es unwahrscheinlich, dass die EU-Kartellwächter auf eine Bestrafung der Reeder aus sind. Nach Angaben der Kommission gab es keine Beschwerden von Wettbewerbern. Die Behörde hat das Verfahren von Amts wegen eingeleitet, um die Grenzen des Erlaubten zu klären und möglicherweise etwas enger zu ziehen.Reinhard Hönighaus, Herbert Fromme
Quelle: Financial Times Deutschland
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