Lebensversicherer wehren sich gegen Pläne des Bundes
Herbert Fromme , München
Lebensversicherungen könnten künftig stark an Attraktivität verlieren. Neukunden soll ab Mitte 2011 nur noch eine Garantieverzinsung von höchstens 1,75 Prozent des Sparanteils der Prämien zugesagt werden dürfen, 0,5 Prozentpunkte weniger als heute. Diese Vorschrift plant das Finanzministerium. Das geht aus einem Schreiben hervor, in dem das Ministerium die Branche um Kommentare bittet. Entschieden ist jedoch noch nichts, Altkunden wären nicht betroffen. Finanzministerium und die Aufsichtsbehörde BaFin fürchten, dass Versicherer mit der Garantie von 2,25 Prozent bei anhaltenden Niedrigzinsen in einigen Jahren in Schieflage geraten könnten.
Die Versicherer sind gegen die Absenkung. Sie fürchten, dass der ohnehin schwache Vertrieb von Lebensversicherungen weiter einbricht. Denn die auf den gesamten Beitrag gerechnete Garantie läge dann bei nur einem Prozent – eine relativ geringe Rendite.
Der sogenannte Höchstrechnungszins gilt für die gesamte Laufzeit eines Vertrags, das können bei einer Rentenversicherung 60 oder 70 Jahre sein. Der Zins wird per Verordnung festgelegt. Er beruht immer auf einer Berechnung der Deutschen Aktuarvereinigung auf Grundlage der langfristigen Zinsen von Staatsanleihen und einem darauf basierenden Vorschlag der BaFin. Die Aktuare hatten Anfang 2010 erklärt, der seit 2007 gültige Satz von 2,25 Prozent könne bestehen bleiben. Die Versicherungswirtschaft tritt für 2,0 Prozent mit Wirkung ab Januar 2012 ein.
Heute haben die Gesellschaften Garantien von durchschnittlich 3,4 Prozent in den Büchern. Zusätzlich zahlen sie Überschussbeteiligungen, zusammen sind es im Schnitt 4,1 Prozent.
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo