Allianz lehnt niedrige Garantie ab

Versicherer hoffen auf Umkehr des Zinstrends

Herbert Fromme , Berlin

Der größte deutsche Lebensversicherer Allianz ist gegen eine Absenkung des maximal erlaubten Garantiezinses von heute 2,25 auf 1,75 Prozent. Entsprechende Pläne hegt das Bundesfinanzministerium, das den so genannten Höchstrechungszins festlegt. Das Ministerium will mit der Absenkung ein Szenario wie in Japan verhindern. Dort hatte die lange Niedrigzinsphase in den 1990er-Jahren zum Kollaps mehrerer Lebensversicherer geführt, die ihre gewährten Garantien nicht mehr erfüllen konnten.

Die Branche lehnt die Absenkung ab. Sie würde die Attraktivität der Lebensversicherungen weiter schmälern. Schon jetzt läuft der Vertrieb von Standardpolicen nicht so gut. Die Anbieter sind der Ansicht, dass sich der Zinstrend bald umkehren wird.

„Die Überlegungen des Finanzministeriums beruhen auf der Situation im Herbst vergangenen Jahres“, sagte Maximilian Zimmerer, Chef der Allianz Leben. Damals lag der Zins für Bundesanleihen bei 2,1 Prozent. „Heute sind wir einen Prozentpunkt höher“, sagte er. Der Garantiezins soll sich an der langfristigen Zinsentwicklung orientieren. Selbst wenn man für weitere zwei Jahre einen Niedrigzins von zwei Prozent annehme, sei die Absenkung nicht zwingend. Wenn aber reduziert werden solle, dann auf zwei Prozent, sagte Zimmerer. Der vom Ministerium angedachte Termin 1. Juli 2011 für eine Umstellung sei „nicht machbar“, sagte Zimmerer. Die Zeit reiche nicht für die IT-Umstellung und die nötigen Schulungen.

Zimmerer kündigte auch an, dass die Allianz ab sofort für alle Neuverträge die Gesamtkostenquote nach dem Verfahren Reduction in Yield (RIY) angibt. Damit folgt sie der Empfehlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Anbieter geben künftig an, wie sich die Rendite unter Berücksichtigung der Kosten entwickeln könnte. „Der Kunde muss sich immer überlegen, von welcher Wertentwicklung vor Kosten sinnvollerweise auszugehen ist“, sagte Zimmerer. „Erst wenn man diese Wertentwicklung dann um die Gesamtkostenquote reduziert, sieht man, was unter dem Strich übrig bleibt.“ Die Kostenangabe mache Riester-Lebensversicherungen mit Fondsangeboten vergleichbar. „Eine ähnliche Form der Darstellung findet sich bei der DWS-Riesterrente bereits“, sagte er. Allerdings sind die Werte nur aussagekräftig für Verträge, die der Kunde durchhält. Bei vorzeitiger Kündigung ergeben sie keinen Sinn. Rund die Hälfte der Policen wird jedoch vorzeitig gekündigt.

Quelle: Financial Times Deutschland

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