Eingewöhnungszeit für neue Kapitalregeln vorgeschlagen
Herbert Fromme , Zürich
Die neuen Aufsichts- und Eigenkapitalregeln der EU für Versicherer (Solvency II) sollen offiziell zwar pünktlich zum 1. Januar 2013 kommen. Sie erhalten aber möglicherweise eine generelle Eingewöhnungszeit von einem Jahr. „Solvency II wird nicht verschoben“, sagte Carlos Montalvo Rebuelta, Exekutivdirektor der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA, auf einer Fachkonferenz in Zürich. „Aber wir haben dem EU-Parlament vorgeschlagen, für ein Jahr lang bestimmte Übergangsregeln zu nutzen.“
Demnach sollen die nationalen Versicherungsaufseher in der EU in dieser Zeit zwar die Werte nach Solvency II erheben, aber nicht automatisch einschreiten, wenn die Unternehmen sie nicht einhalten. Stattdessen bleiben die bisherigen Vorschriften die Grundlage für etwaige Aufsichtsmaßnahmen.
In einem Punkt aber soll Solvency II sofort greifen, sagte Montalvo: „Wenn ein Versicherer das Minimum-Kapital unterschreitet, muss die nationale Aufsicht handeln.“
In den vergangenen Wochen war mehrfach spekuliert worden, die EU werde die Einführung von Solvency II verschieben. Mit dem Regelwerk will die EU einheitliche Anforderungen an Eigenmittel und Transparenz der Versicherer durchsetzen. Vor allem kleinere Versicherer in Frankreich und Deutschland fürchten, dass sie durch hohe Anforderungen an ihr Eigenkapital aus dem Markt gedrängt werden. Dazu kommen handwerkliche Probleme bei der Umsetzung. Der letzte Praxistest war begleitet von massiven Protesten der Branche über fehlerhafte Rechenmodule und einen hohen Aufwand für die Datensammlung.
Solvency II werde für die gesamte Assekuranz und ihr Standing bei Anlegern eine Verbesserung bringen, vor allem aber die Kunden schützen, sagte Montalvo. Bei einer so großen Reform seien Anfangsprobleme in der Umsetzung nicht ungewöhnlich.
„Die Versicherungswirtschaft unterscheidet sich deutlich von den Banken“, sagte Montalvo. „Sie kann nicht genauso behandelt werden.“ Außerdem müsse die EU strikt darauf achten, dass Gesellschaften keine Unterschiede im Aufsichtsregime verschiedener Mitgliedsländer ausnutzen. Die Aufsicht der Zukunft müsse – anders als bisher – im Voraus eingreifen, einheitlich sein und die wirtschaftliche Wirklichkeit widerspiegeln.
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo