Versicherer glaubt nicht an Milliardenlast durch Urteil // Rückstellung schon2010
Herbert Fromme , Köln
Die Allianz Lebensversicherung sieht sich gegen Schadensersatzansprüche aus alten Verträgen bestens gewappnet. Das Unternehmen hat im Abschluss 2010 eine Rückstellung von 117 Mio. Euro gebildet, um mögliche Kundenansprüche ausgleichen zu können, wie aus dem Geschäftsbericht hervorgeht. Hintergrund ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vom 18. August, wonach Vertragsbedingungen aus den Jahren 2001 bis 2007 wegen Intransparenz ungültig sind (Az.: 2 U 138/10). Das OLG hat sich somit einem Urteil des Landgerichts aus dem Jahr 2010 angeschlossen.
Die Gesellschaft könne nicht nachvollziehen, warum die Verbraucherzentrale Hamburg behauptet, der Streit könne die Allianz 2 Mrd. Euro kosten, sagte ein Sprecher. Doch die Hamburger halten dagegen: „Wahrscheinlich rechnet die Allianz damit, dass einige Ansprüche schon verjährt sind und sich von den übrigen Kunden nur jeder Zehnte meldet“, sagte Edda Castelló von der Verbraucherzentrale. „Das zeigt, dass wir mit unserer Schätzung nicht so schlecht liegen.“ Sie hatte mit einem Anspruch von 500 Euro pro Fall und rund vier Millionen Betroffenen kalkuliert. Die Verbraucherzentrale Hamburg und der Bund der Versicherten haben auf ihren Internetseiten Musterbriefe veröffentlicht, mit denen Betroffene Ansprüche stellen können.
Das OLG monierte die fehlende Offenheit bei Klauseln zum Rückkaufswert von Verträgen, das ist die Summe, die der Kunde bei Kündigung erhält. Auch die Stellung von Kunden, die ihre Policen beitragsfrei stellen, sei intransparent. Schließlich verwarfen die Richter die Regeln zur Berechnung von Stornokosten, die bei Kündigung anfallen. Die Allianz hofft auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu ihren Gunsten. Sollte das Stuttgarter Urteil bestehen bleiben, will der Konzern nicht von sich aus die Betroffenen informieren. „Die Kunden müssen selbst Ansprüche stellen“, sagte der Sprecher. Ähnlich sei er auch früher vorgegangen.
Die Verbraucherschützer haben auch andere Versicherer verklagt. Kern des Streites ist die Frage, wie die Kunden mit den hohen Vertriebskosten einer Lebensversicherung belastet werden. Früher konnte es Versicherten passieren, dass sie bei einer Kündigung nach einem oder zwei Jahren kein oder nur wenig Geld zurückbekamen, weil ihre ersten Beiträge vollständig für Vertreterprovisionen und andere Abschlusskosten draufgingen. Dem schob der BGH 2005 einen Riegel vor. Seither haben Kunden Anspruch auf mindestens 40 Prozent bis 45 Prozent der eingezahlten Beiträge. In Deutschland werden etwa 50 Prozent aller Policen vorzeitig gekündigt.
Quelle: Financial Times Deutschland
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