CDU greift Vermittlerprovisionen an

Höchstgrenzen auch für die Lebensversicherung im Gespräch // Koalitionuneinig

Timo Pache, Berlin,

und Herbert Fromme, Köln

Nach den üppigen Vermittlerprovisionen bei privaten Krankenversicherungen (PKV) nimmt die schwarz-gelbe Koalition nun auch die Provisionen bei Lebensversicherern ins Visier. Ziel sei es, Exzesse zu verhindern, berichteten Finanzpolitiker von Union und FDP. Das Thema wurde in dieser Woche im Finanzausschuss des Bundestags besprochen. Doch während die Änderungen für die PKV bereits weitgehend abgestimmt sind, sind die Eingriffe in die Provisionspraxis von Lebensversicherern noch umstritten.

Mehrere Vorschläge liegen auf dem Tisch: So könnten wie bei privaten Krankenversicherungen die beim Vertragsabschluss gezahlten Provisionen gedeckelt und die Stornohaftung der Vermittler von zwei auf fünf Jahre verlängert werden. Eine mildere Variante sieht vor, lediglich die Stornohaftung zu verlängern. Vor allem in der FDP gibt es Stimmen, die eine Limitierung in der Lebensversicherung ablehnen. In anderen europäischen Ländern gibt es dagegen Höchstgrenzen, in Großbritannien sind Provisionen für die Vermittlung vieler Altersvorsorgeprodukte ganz verboten. Hier muss der Kunde über ein Beratungshonorar den Vermittler bezahlen.

In den vergangenen Monaten waren immer wieder Berichte über Provisionsexzesse in der privaten Krankenversicherung aufgetaucht. Die unter mangelndem Neugeschäft leidenden Unternehmen zahlen Maklern und Vertrieben 14 Monatsbeiträge und mehr, in der Spitze bis zu 18 Monatsbeiträgen. Diese Kosten zahlt der Kunde mit seinen Beiträgen.

Bislang geschieht es immer wieder, dass ein Vermittler demselben Kunden nach zwei Jahren einfach eine neue Police verkauft – mit einer neuen lukrativen Provision und ohne dass er die zuvor eingestrichene Vergütung zurückzahlen müsste.

Bei einer längeren Stornohaftung müssten die Vermittler die Provision zumindest teilweise erstatten, wenn der Kunde innerhalb der Frist kündigt. Die beschriebene Umdeckungspraxis, über die viele Versicherer selbst klagen, wäre dann deutlich unattraktiver, manchen Vertriebsorganisationen würde das Geschäftsmodell abhanden kommen.

Die Abgeordneten von Union und FDP wollen in der kommenden Woche Gespräche mit Branchenvertretern führen. „Der Meinungsbildungsprozess ist noch nicht abgeschlossen“, hieß es in Koalitionskreisen.

Allerdings haben sich die Parlamentarier einen ehrgeizigen Zeitplan gesetzt: Bis zum 19. Oktober will der Finanzausschuss die Änderungen abschließend beraten. Sie sollen dann kurzfristig an die Novelle des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensrechts gehängt werden. Noch in derselben Woche sollen die Verschärfungen mit dem Gesetz zusammen vom Bundestag beschlossen werden.

Quelle: Financial Times Deutschland

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