Streit über Ratenzuschläge geht in die nächste Runde

Verbraucherzentrale verliert Klage gegen Lebensversicherer

Ilse Schlingensiepen

Der Bundesgerichtshof wird klären müssen, ob Lebensversicherer für Ratenzahlungszuschläge einen effektiven Jahreszins angeben müssen. Die Verbraucherzentrale Hamburg wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage das höchste Gericht anrufen, nachdem sie am Freitag vor dem Oberlandesgericht Hamburg (OLG) gescheitert ist.

Versicherungsprämien werden in der Regel jährlich kalkuliert und fällig. Viele Anbieter nehmen einen Zuschlag, wenn Kunden monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich zahlen, in der Regel fünf Prozent. Verbraucherschützer wollen, dass Kunden von Anfang an erkennen können, welche Kosten mit der Ratenzahlung verbunden sind. Deshalb fordern sie, dass der Zuschlag wie bei einem Kredit als effektiver Jahreszins ausgewiesen wird.

Die Frage beschäftigt mehrere Gerichte. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat unter anderem die Versicherer Ergo, Neue Leben und Signal Iduna verklagt. Während das Landgericht die Zuschläge kassiert hatte, wies das OLG jetzt die Klagen zurück. Bei der Ratenzahlung handele es sich nicht um einen Kredit, die Angabe eines Effektivzinses entspreche deshalb nicht den wirtschaftlichen Gegebenheiten, entschieden die Richter. Auch den von der Verbraucherzentrale erhobenen Vorwurf der mangelnden Transparenz ließen sie nicht gelten. Der Versicherungsnehmer habe ohne Weiteres die Möglichkeit, „die Höhe der Belastung einer Jahresprämie einerseits und einer ratierlichen Zahlungsweise andererseits zu vergleichen“, begründete das OLG.

„Wir halten das Urteil für nicht richtig“, sagt Kerstin Becker-Eiselen, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Der Umgang der Versicherer mit den Zuschlägen ist nach ihrer Einschätzung ein Mittel, Kosten zu verstecken. „Den Kunden wird viel Geld abgenommen, ohne dass sie wissen, wofür sie es eigentlich bezahlen“, sagt sie.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft begrüßt, dass das OLG Hamburg wie schon andere OLG vor ihm die Rechtsauffassung der Versicherer teile. „Wir fühlen uns in unserer Argumentation bestätigt“, sagt ein Sprecher. Die gesamte Thematik sei rechtlich sehr komplex und keineswegs so glasklar, wie die Verbraucherzentrale behaupte.

Quelle: Financial Times Deutschland

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