Assekuranz darf Staatsanleihen nicht vorzeitig ohne konkreten Anlassabschreiben // Wirtschaftsprüfer mahnt Branche
Friederike Krieger , Köln
Versicherer, die jetzt italienische Staatsanleihen abschreiben, verstoßen gegen geltende internationale Rechnungslegungsvorschriften (IFRS). „Man kann nicht prophylaktisch abschreiben“, sagte gestern Frank Ellenbürger, Vorstand der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG und weltweit zuständig für das Versicherungsgeschäft, auf einer FTD-Versicherungskonferenz in Köln. Laut IFRS sei ein konkreter Auslöser für Wertberichtigungen nötig, den es aber bei Italien nicht gebe.
Der österreichische Versicherer Vienna Insurance Group hatte bei der Vorstellung seiner Neun-Monats-Zahlen Mitte November mit einer zehnprozentigen Abschreibung auf seine italienischen Staatsanleihen Furore gemacht. Besonders bei Konkurrenten wie Generali, das viele solche Papiere im Bestand hat, sorgte das für Irritationen.
IFRS folgt zwar dem Grundsatz, zu Marktwerten zu bilanzieren. Schwanken Staatsanleihen im Wert, schlägt sich das automatisch im Eigenkapital eines Versicherers nieder. Rauschen die Papiere in den Keller, entstehen unrealisierte Verluste. „Irgendwann müssen diese Verluste realisiert werden und in die Gewinn- und Verlustrechnung einfließen“, erklärte Ellenbürger. Das passiere über Abschreibungen, aber erst wenn es einen Auslöser gibt.
Bei griechischen Staatsanleihen war das im Juli der Fall, als sich herauskristallisierte, dass sich die privaten Gläubiger über einen Schuldenschnitt an der Rettung des Landes beteiligen müssen. In Italien fehlen solche Signale. „Die Situation in Italien ist längst nicht so schlimm“, sagte Ellenbürger. „Es ist nicht ersichtlich, dass es überhaupt zu Ausfällen kommen wird.“ Ellenbürger erwartet allerdings nicht, dass die Vienna Insurance Group wegen ihrer Italien-Abschreibungen in die Bredouille kommen wird. „Dafür war die Wertberichtigung nicht groß genug“, sagte er. Ein weiterer Nachteil der frühen Abschreibung: Das Finanzamt wird die Wertberichtigung nicht voll steuerlich anerkennen, mit dem Argument, der Versicherer hätte ja noch den vollen Wert der Forderung geltend machen können.
Auch wenn bei italienischen Staatsanleihen noch kein akuter Abschreibungsbedarf besteht, könnte die Schuldenkrise gravierende Auswirkungen für die Versicherer haben. Michael Huttner, Analyst bei JP Morgan Chase, fürchtet, dass die Kunden den Gesellschaften weglaufen könnten, wenn die Zahlen der Unternehmen immer schlechter werden. Insbesondere in Frankreich und Italien sei es für die Klienten einfach, ihre Verträge zu kündigen. Der französische Versicherer Groupama und der Lebensversicherer Caisse Nationale de Prévoyance hätten derzeit arg mit Krisenfolgen zu kämpfen, sagte Huttner. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Massenkündigungen kommt, sei zwar gering. „Aber wenn es passiert, wird es sehr schlimm“, sagte er. In Deutschland sei die Gefahr der Massenflucht nicht so groß, weil Kunden bei vorzeitiger Kündigung hohe Abschläge hinnehmen müssen.
Jan Martin Wicke, Vorstand des Versicherungs-, Bank- und Bausparkonzerns Wüstenrot & Württembergische (W&W), kritisierte, dass Versicherer und Banken derzeit für Investitionen in Staatsanleihen kein Eigenkapital vorhalten müssen. Auch die neuen EU-Eigenkapitalregeln für Versicherer, Solvency II, verlangen keine zusätzlichen Mittel beim Kauf der Papiere – während Immobilien und Aktien mit relativ viel Eigenkapital unterlegt werden müssen. Solvency II soll Anfang 2013 in Kraft treten und ein Jahr später komplett angewendet werden.
„Staatsanleihen nicht mit Eigenkapital zu unterlegen ist falsch“, sagte Wicke. „Es gibt keine risikofreien Anlagen.“ Das habe falsche Steuerungsimpulse gesetzt und Unternehmen verleitet, verstärkt in Staatsanleihen zu investieren. „Unsere Probleme wären heute nicht so groß, wenn wir das nicht gemacht hätten.“ Ein Umschwenken auf eine Eigenkapitalunterlegung für Staatsanleihen sei jetzt aber kaum möglich. „Das würde sämtliche Versuche in Europa, Zeit zu kaufen, abschneiden.“ Anleihen von Krisenstaaten seien schon jetzt schwer verkäuflich. Verschärfte Anlagevorschriften würden sie komplett unattraktiv machen.
Quelle: Financial Times Deutschland
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