Leitantrag für den Parteitag in der kommenden Woche
Herbert Fromme , Köln
Sollte die SPD an die Regierung kommen, will sie von den privaten Krankenversicherern die Einführung eines Bürgerversicherungstarifs verlangen. Die bestehenden Privattarife sollen weitergeführt werden, aber keine neuen Versicherten mehr aufnehmen. Das geht aus dem Leitantrag hervor, den die SPD auf ihrem Parteitag vom 4. bis 6. Dezember beraten will. Entwickelt hat das Modell der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach.
Bestehende PKV-Kunden könnten nach dem SPD-Konzept wählen, ob sie in ihrem privaten Tarif bleiben oder in die Bürgerversicherung wechseln – entweder bei ihrem bestehenden oder einem anderen Anbieter.
Die Alterungsrückstellung, die sie in der PKV aufgebaut haben, nehmen sie dabei zum Teil mit. Künftig konkurrieren dann private Versicherer in der Bürgerversicherung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings, so monieren die Privaten, wäre das eine ungleiche Konkurrenz. Denn die gesetzlichen Kassen zahlen keine Steuern und haben den großen Vorteil, dass die Arbeitgeber für sie die Beiträge einziehen, das Inkasso also billig ist.
Dennoch: Die meisten Unternehmen bereiten sich in aller Stille darauf vor, dass dieses Modell sich durchsetzt. Viele würden dann anstreben, neue Kunden für ihr „privates“ Bürgerversicherungsangebot zu gewinnen und ihnen Zusatzdeckungen zu verkaufen. Andere suchen die Kooperation mit einer Krankenkasse und wollen nur Zusatzpolicen anbieten.
Die privaten Versicherer werfen der SPD vor, mit der Reform den Zugriff der Politik auf die Alterungsrückstellungen der privaten Krankenversicherer organisieren zu wollen. Die beliefen sich Ende 2010 auf 158 Mrd. Euro, das waren 13 Mrd. Euro mehr als im Vorjahr.
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo