Managerhaftpflichtpolice wird der Deutschen Bank laut Experten nicht vielnutzen
Friederike Krieger, Anja Krüger
und Herbert Fromme, Köln
Die Managerhaftpflichtversicherer der Deutschen Bank werden sich nach Ansicht von Branchenkennern wahrscheinlich nicht an der Finanzierung des Vergleichs mit den Kirch-Erben beteiligen. „Ich gehe davon aus, dass die Versicherer die Zahlung ablehnen werden“, sagte der auf Managerhaftpflichtpolicen spezialisierte Düsseldorfer Versicherungsmakler Michael Hendricks. Die Versicherer hätten schon bei Aufkommen des Falls erklärt, dass sie keine Deckung geben.
Mit den auch Directors and Officers Liability (D&O) genannten Policen sichern Unternehmen ihre Führungskräfte gegen Haftungsansprüche ab, die im Zuge ihrer Berufsausübung entstehen. Damit wollen sie verhindern, dass Manager aus Angst vor Konsequenzen für ihr persönliches Vermögen zaudern, Entscheidungen zu treffen. Die D&O-Police der Deutschen Bank hat eine Deckungssumme von 500 Mio. Euro.
Bei Verträgen dieser Größenordnung sind stets mehrere Anbieter beteiligt. Bei der Deutschen-Bank-Police sind mindestens sechs Versicherer an Bord, darunter Zurich und Allianz. Sie sollen dafür haften, dass der damalige Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer 2002 in einem Interview die Kreditwürdigkeit des Medienunternehmers Leo Kirch anzweifelte. Kirch führte den Zusammenbruch seines Imperiums darauf zurück. Der Bundesgerichtshof hatte ihm teilweise recht gegeben und die Deutsche Bank und Breuer für schadensersatzpflichtig erklärt.
In Assekuranzkreisen hieß es, die Verhandlungen mit der Deutschen Bank führe Zurich als Konsortialführer. Der Versicherer habe die übrigen Gesellschaften bislang nicht über mögliche Folgen des Vergleichs unterrichtet. Auch das spricht gegen eine Zahlung der Versicherer, denn bei so großen Summen werden die Unternehmen in der Regel früh eingebunden. Zurich hat eine Partnerschaft mit der Deutschen Bank. Das Geldhaus vertreibt Lebensversicherungen des Schweizer Anbieters. Zurich wollte keine Stellung nehmen.
Zwischen Bank und Kirch habe ein Kundenverhältnis bestanden, argumentieren die Versicherer Insidern zufolge. Für Schadensersatzansprüche, die in einem solchen Verhältnis entstehen, sei nicht die D&O-Police zuständig, sondern die sogenannte Professional-Indemnity-Versicherung. Die gibt etwa dann Schutz, wenn Kunden die Bank erfolgreich wegen Falschberatung verklagen.
Zwar hat die Deutsche Bank so eine Police. „Von der Deckungssumme dieser Versicherung wird aber kaum noch etwas übrig sein“, sagte Hendricks.
Quelle: Financial Times Deutschland
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