Das Bundeskabinett hat gestern die Umsetzung der EU-Richtlinie zu Solvency II in nationales Recht beschlossen. Das ist ein weiterer Schritt zur Einführung des neuen Regelwerks, das die Versicherer krisenfester machen soll und für eine einheitliche europaweite Regulierung sorgt. Mit der aktuellen Diskussion, ob Solvency II wie von der EU geplant 2013 eingeführt und ab 2014 vollständig gültig sein wird oder wegen Verzögerungen in Brüssel später kommt, hat der Beschluss freilich nichts zu tun. Mit den neuen Regeln will die EU dafür sorgen, dass die Versicherer ähnlich wie die Banken bei Basel III für alle Risiken ausreichend Kapital vorhalten. Das gilt sowohl für die übernommenen Versicherungsrisiken als auch die Kapitalanlagen. Wer in Aktien anlegt, muss dafür mehr Eigenmittel haben als ein Versicherer, der Staatsanleihen kauft. Das System ist umstritten. Es gilt als bürokratisch und teils weltfremd, weil Staatsanleihen von Euro-Ländern prinzipiell als risikofrei betrachtet werden.
Herbert Fromme
Quelle: Financial Times Deutschland
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