Ehrenamtliche Vorstände gehen oft hohe Risiken ein. Die Private Haftpflichthilft meist nicht
Jonas Tauber
Wer sich in seiner Freizeit ehrenamtlich in der Führung eines Vereins engagiert, haftet im Zweifel mit dem eigenen Vermögen. So erging es dem Vorstand eines Münchner Musikvereins. Er wollte den Besuchern etwas Besonderes bieten und lud für eine Feier drei italienische Musiker ein. Der Auftritt kam an, geriet aber zum finanziellen Desaster.
Auf die Darbietung der ausländischen Musiker war nämlich eine spezielle Steuer fällig. Weil die Vereinskasse leer war, blieben die Kosten von mehreren Tausend Euro an den Vorstandsmitgliedern hängen, berichtet Roland Weber, Anwalt für Vereins- und Verbandsrecht in München.
Deshalb ist ausreichender Versicherungsschutz wichtig. „Gegenüber Außenstehenden kann der Vorstand mit seinem Privatvermögen haften, wenn eine Pflichtverletzung im Rahmen seiner Vorstandstätigkeit zu einem Schaden führt“, sagt Weber.
Eine private Haftpflichtversicherung hilft dann nicht, sagt Katrin Rüter vom Gesamtverband der deutschen Versicherer. Die greife nur bei Schäden aus nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeiten.
„Wenn Vereine fünf- oder sechsstellige Umsatzbeträge haben, dann empfiehlt sich eine Vermögenshaftpflichtversicherung“, rät Weber Vorstandsmitgliedern. Eine Police kostet bei einer Deckungssumme von 100 000 Euro ungefähr 30 Euro im Monat.
Die Vereinshaftpflichtversicherung kommt für Sach- und Personenschäden auf, die bei vereinsüblichen Aktivitäten passieren, etwa bei der Orchesterprobe eines Musikvereins. Organisiert der Kegelklub ein Musikfest, muss er für zusätzliche Absicherung sorgen. „In diesem Fall wäre die Veranstalterhaftpflicht zuständig“, sagt Elke Weidenbach vom Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt für unmittelbar gemeinnützige Vereine das Unfallrisiko. „Das klassische Beispiel ist der Schulförderverein“, sagt Eberhard Ziegler vom Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Der Musikverein oder der Kegelklub genießen diesen Schutz nicht, haben aber seit 2005 die Möglichkeit, Amtsträger wie die Vorstandsmitglieder freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung abzusichern. Das kostet 2,70 Euro pro Amt und Jahr. Sie sind dann gegen Unfälle während der ehrenamtlichen Tätigkeit abgesichert sowie auf der Wegstrecke zwischen dort und dem Wohnort. Versichert sind sie aber nur, wenn sie den direkten Weg nehmen.
Quelle: Financial Times Deutschland
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