Die betriebliche Krankenversicherung soll sparen helfen. Fragt sich, wer mehrdavon hat
Katrin Berkenkopf
und Ilse Schlingensiepen
Mit der betrieblichen Krankenversicherung können Arbeitnehmer doppelt Geld sparen. Zum einen sind die Beiträge im Vergleich zum individuellen Abschluss von Zusatzversicherungen oft günstiger. Außerdem müssen sie Prämien nicht aus dem Nettoeinkommen zahlen und reduzieren damit Steuern und Abgaben.
Erst im April vergangenen Jahres stellte der Bundesfinanzhof nach jahrelangem Rechtsstreit letztinstanzlich klar, dass die Beiträge zu privaten Gruppenversicherungen über den Arbeitgeber als Sachlohn gelten – sofern der Arbeitnehmer keine Wahlmöglichkeit hat zwischen der Versicherung und einer Geldleistung im gleichen Umfang.
Liegen die Kosten für die vom Unternehmen angebotenen Policen nicht höher als 44 Euro im Monat, bleibt die Zahlung steuer- und sozialabgabenfrei. Dadurch spart also auch der Arbeitgeber. Zahlt er die Prämien, kann er sie als Betriebsausgabe wiederum von der Steuer absetzen.
Allerdings fallen verschiedene Leistungen des Arbeitgebers unter den steuerlich begünstigten Sachlohn. Das kann in einigen Fällen das Jobticket für den öffentlichen Nahverkehr sein, aber auch ein Gutschein für konkrete Waren oder Dienstleistungen, erklärt Jörg Wreege, Leiter des Personal-Kompetenzcenters beim deutschlandweit größten Steuerberatungsverbund ETL.
Wenn ein Unternehmen solche Zusatzleistungen anbietet, kann es also schnell passieren, dass der Mitarbeiter die Freigrenze bereits ausgeschöpft hat. „Unserer Erfahrung, gerade was die Lohnkostenoptimierung angeht, zeigt, dass in vielen Unternehmen generell noch sehr viel Potenzial für den Einsatz steuerbegünstigter Sachleistungen besteht“, sagt Wreege. „Bislang bedienen sich erst wenige Arbeitgeber dieser Chancen.“
Uwe Jüttner vom Makler Aon plädiert deshalb dafür, die steuerlichen Anreize bei der betrieblichen Krankenversicherung zu erhöhen. Er verweist darauf, dass Beschäftigte die Möglichkeit haben, auf Gehalt zu verzichten, um über den Arbeitgeber einen PC zu beziehen und somit das zu versteuernde Bruttoentgelt zu reduzieren. „Das müsste auch mit der betrieblichen Krankenversicherung so gehen. Denn wovon hat der Staat den größeren Vorteil?“ Letztlich werden solche Regelungen kommen, sagt Jüttner. Seine Prognose: Der Staat wird die Leistungen der gesetzlichen Kassen bis auf einen Grundstock herunterschrauben, weitere Kürzungen werden kommen. „Mit Vorschriften zur betrieblichen Krankenversicherung könnte man ein Gegengewicht schaffen.“
Nach Ansicht von Axel Duckek, Berater bei der Pensionsmanagementtochter des Maklers Martens & Prahl, werden arbeitgeberfinanzierte Modelle durch die Steuererleichterungen an Bedeutung gewinnen. „Alle Versicherer sind dabei, das Thema zu pushen“, sagt er.
Ist der Freibetrag überschritten, gibt es unter Umständen die Möglichkeit zur pauschalen, oft günstigeren Versteuerung. Steuerexperte Wreege rät allerdings dazu, sich in jedem Fall genau zu informieren, es gelten nämlich einige Einschränkungen. So muss der Versicherungsschutz in der Regel für mindestens 20 Mitarbeiter abgeschlossen werden.
Pauschal besteuerte Summen bleiben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei von Sozialabgaben. Die IG Metall ist deshalb skeptisch. Sie sieht Angebote kritisch, die nicht mit einer wirklichen Zusatzleistung verbunden sind. Reine ,“Nettolohn-Optimierungen“, durch die Rentenansprüche der Arbeitnehmer sinken, lehnt sie ab.
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo