Kolumne
Herbert Fromme
Herbert Fromme
Der Bundesgerichtshof setzt die D&O-Versicherer unter Zugzwang. Nach seinem Urteil über die Anfechtungsmöglichkeiten von Versicherern nach Schadenfällen müssen Manager fürchten, dass ihre Haftpflichtabsicherung nichts wert ist – und sie bei Fehlern und finanziellen Konsequenzen mit ihrem Privatvermögen haften. Das geht direkt an die private Existenzgrundlage.
Entsprechend groß ist die Unruhe in den Vorstandsetagen und bei Aufsichtsräten. Die meisten Versicherer haben das inzwischen verstanden und suchen nach Lösungen. Sie wissen: Wenn die Top-Ebene der Kundschaft verunsichert ist, muss der Anbieter handeln. Das gilt selbst dann, wenn er die gesamte Debatte für übertrieben hält. Hinter vorgehaltener Hand argumentieren manche Versicherer so.
Erste Lösungsversuche liegen auf dem Tisch. Ob die Vorschläge des Maklers Marsh und des Anbieters Dual Bestand haben, wird sich zeigen. Zumindest haben sie das Problem angepackt.
Der BGH-Vorstoß kommt zu einer Zeit, in der Teile des D&O-Geschäfts bei vielen Versicherern auf dem Prüfstand stehen. Immer klarer wird, dass die Finanzkrise noch zu schweren Einschlägen bei Versicherern führen wird. Betroffen sind gerade jene Gesellschaften, die in den vergangenen Jahren in großem Stil D&O-Deckungen für Banken bereitgestellt haben.
Der Libor-Skandal macht derzeit in brutaler Deutlichkeit klar, welche gewaltigen Schadenersatzforderungen von Anlegern und anderen Geschädigten auf die Geldhäuser zukommen. Sie werden versuchen, sich zumindest einen Teil davon bei der Assekuranz wiederzuholen – bei Versicherern, für die diese Art von Schäden beim Vertragsabschluss überhaupt nicht vorstellbar war.
Dass die Gesellschaften ihrerseits versuchen werden, den Zahlungen zu entgehen, ist auch klar. Dabei spielt ihnen in Deutschland das BGH-Urteil in die Hände. Ein großer Krach um die D&O-Deckung von Bankvorständen ist vorprogrammiert.
Die Konsequenzen: Für den Finanzsektor wird es immer schwerer, D&O-Risiken vernünftig abzudecken. Die unvermeidbaren Auseinandersetzungen um Megaschäden werden den Ruf der Deckungen bei den Vorständen weiter belasten – nicht nur in den Geldhäusern. Schon heute gilt bei vielen Managern die Police eher als Placebo denn als Schutz.
Entsprechend schnell muss die Assekuranz handeln und das durch die BGH-Entscheidung entstandene Problem lösen. Hier geht es nicht nur um die mögliche Existenzgefährdung für die Manager. Auch die D&O-Versicherung ist in großer Gefahr.
Herbert Fromme ist Versicherungskorrespondent der FTD.
Quelle: Financial Times Deutschland
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