Viele insolvente Firmen wollen sich per Eigenverwaltung selbst sanieren.Fatal, wenn dabei jene am Ruder bleiben, die die Misere verursacht haben
Anne-Christin Gröger
Im März dieses Jahres meldeten das Berliner Schuhhaus Leiser und der Holzverarbeiter Pfleiderer Insolvenz an. Im Mai folgten der Mineralwasserbetrieb Überkinger und der Anlagenbauer Siag. Die vier haben eine Gemeinsamkeit: Sie wollen die Firma sanieren, bevor sie vor dem endgültigen Aus steht, und haben deswegen bei den jeweiligen Amtsgerichten einen Antrag auf ein Verfahren in Eigenverwaltung gestellt.
Viele angeschlagene Firmen nutzen die Möglichkeiten des neuen Insolvenzrechts, das seit März 2012 gültig ist. Die Regeln sind gebündelt im „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“, kurz ESUG.
Eine der wichtigsten Änderungen ist die Stärkung der Eigenverwaltung. Sie erlaubt – anders als klassische Insolvenzverfahren – dem bisherigen Management, unter Aufsicht von Sachwaltern das Geschäft selbst zu sanieren. „Geschäftsführer können jetzt die Firma unter eigener Ägide weiterleiten, während sie früher mit dem Eröffnungsantrag einen großen Teil der Verfügungsrechte über das Vermögen verloren“, sagt Peter Jark von der Kanzlei DLA Piper. „Vor allem wenn die Schieflage durch Gründe von außen verursacht wurde, ist die Eigenverwaltung ein herausragendes Mittel, um die Firma vor dem Aus zu bewahren.“ Eine weitere Änderung: Gläubiger sollen mehr in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Über einen vorläufigen Gläubigerausschuss können sie dem Gericht einen Insolvenzverwalter vorschlagen. Das Gericht darf nur in Ausnahmefällen von einem einstimmigen Vorschlag abweichen.
Mehr als 500 Insolvenzen sind bereits unter dem neuen Gesetz eingeleitet worden, hat das Beratungsunternehmen Roland Berger ermittelt. Dafür hat es 2800 Gläubiger, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Investoren und Richter zu ihren Erfahrungen mit den neuen Regeln befragt. Rund 40 Prozent ziehen eine erste positive Bilanz.
Eine Firma, bei der die Sanierung mittels der neuen Möglichkeiten schon erfolgreich abgeschlossen wurde, ist das Teltower IT-Unternehmen Nextira One. Die Gläubigerversammlung hatte im Juli dem Sanierungsplan des Managements zugestimmt. Immerhin 450 der 750 Arbeitsplätze konnten am Ende erhalten bleiben.
Rechtsanwalt Jark ist davon überzeugt, dass noch viel mehr Firmen vom neuen Insolvenzrecht Gebrauch machen könnten, wenn sie nur davon wüssten. „Vor allem beim Mittelstand ist das neue Insolvenzrecht noch nicht richtig angekommen“, sagt er. Viele Insolvenzanträge würden immer noch zu spät gestellt und damit eine Chance auf Sanierung verspielt.
Nicht jeder in der Branche glaubt allerdings, dass Eigenverwaltung der Königsweg zur erfolgreichen Sanierung ist. Christoph Niering, Vorsitzender des Verbands der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID), sieht es kritisch, dass sich immer mehr Firmen so am eigenen Schopf aus dem Sumpf ziehen wollen. „Fast in jedem größeren Verfahren wird inzwischen Eigenverwaltung angeordnet“, sagt er. „Wenn man aber bedenkt, dass rund 75 Prozent der Insolvenzen auf Managementfehler zurückgehen, ist es nicht unbedingt hilfreich, gerade diesem Management die Sanierung der Firma und den Erhalt von Arbeitsplätzen zu überlassen.“
Zudem ärgert ihn, dass von dem ausgebauten Mitspracherecht der Gläubiger vor allem Großgläubiger profitieren. „Sie können sich eine aktive Beteiligung am Verfahren mittels teurer Berater oder eigener Spezialabteilungen leisten“, sagt er. Kleingläubiger hätten hingegen das Nachsehen, da sie häufig nicht über die zeitlichen und finanziellen Mittel verfügten, um an den Gläubigerausschusssitzungen teilzunehmen. „Einige Großgläubiger missbrauchen das neue Recht und versuchen mithilfe von Anwälten und Beratern, einen Insolvenzverwalter zu bestimmen, der speziell ihre Interessen verfolgt“, sagt Niering.
Als Folge könnten Forderungen der Großgläubiger bevorzugt bedient werden, während kleinere Lieferanten mit offenen Rechnungen oder Arbeitnehmer in die Röhre schauen. „Das ist nicht im Sinne des Gesetzes, demzufolge alle Gläubiger gleich behandelt werden sollen.“ Um diesen Zustand zu ändern, sieht Niering die Insolvenzrichter in der Pflicht, da sie das letzte Wort haben. „Sie können selbst den vom vorläufigen Gläubigerausschuss einstimmig vorgeschlagenen Insolvenzverwalter ablehnen, wenn es ernsthafte Zweifel an seiner Eignung oder Unabhängigkeit gibt.“
Quelle: Financial Times Deutschland
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