Zieht ein Mieter oder ein Wohnungsbesitzer um, zieht seine Hausratversicherung mit. Weil sich bei einem Wohnungswechsel der Versicherungsort und damit die Risikosituation ändert, müssen Versicherungsnehmer den Versicherer spätestens beim Einzug über ihre neue Wohnsituation informieren.
Wenn ein Umzug ansteht, sollten Mieter oder Wohnungseigentümer frühzeitig Kontakt zu ihrem Hausratversicherer aufnehmen. „Mit einer neuen Wohnung ändert sich entweder das Schadensrisiko oder der Wert des Hausrats, deshalb muss der Vertrag in vielen Fällen angepasst werden“, sagt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Versicherte riskieren Kürzungen im Schadenfall, wenn sie nicht spätestens beim Einzug ihre neue Adresse und die Wohnungsgröße mitteilen.
Viele Deutsche haben ihr Hab und Gut über eine Hausratversicherung gegen Feuer, Wasserschäden, Blitz, Explosion oder Einbruchdiebstahl abgesichert. Die Höhe der Versicherungsbeiträge hängt vom Wert des Hausrats ab und von der statistischen Wahrscheinlichkeit, mit der ein abgesichertes Risiko im Umfeld des Wohnorts eintritt. So kostet ein Vertrag in Großstädten oft mehr als im ländlichen Raum, weil es häufiger zu Einbrüchen kommt. Im Fall eines Umzugs verliert eine Police nicht etwa ihre Gültigkeit, sondern der Schutz überträgt sich auf den neuen Wohnraum. Für eine Übergangszeit von zwei Monaten ab Umzugsbeginn sind Gegenstände in der alten und der neuen Wohnung abgesichert.
Versicherte, die ihren Vertrag nicht an die veränderten Umstände ihres neuen Heims anpassen, riskieren eine sogenannte Unterversicherung. Dabei kürzen Versicherer im Schadensfall die Zahlungen mit dem Argument, dass der Wert des Hausrats im Vertrag zu gering angesetzt war und entsprechend zu niedrige Beiträge gezahlt wurden. Das gilt auch dann, wenn es um Teilschäden geht, die weit unterhalb der vereinbarten Versicherungssumme liegen. Standardmäßig kalkulieren Versicherer den Wert des Hausrats und damit die Versicherungssumme anhand der Wohnfläche.
„Versicherungsnehmer sollten auf jeden Fall nachrechnen, ob die vom Versicherer kalkulierte Summe dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht“, empfiehlt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Ist der Betrag zu hoch veranschlagt, führt das zu unnötig hohen monatlichen Beiträgen.
Steigen die Kosten der Police wegen veränderter Umstände im Zuge eines Umzugs, hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Innerhalb eines Monats nach Zugang der ersten Rechnung kann er das Vertragsverhältnis schriftlich beenden.
Ziehen mehrere Versicherungsnehmer zusammen, ermöglichen Versicherer in den meisten Fällen, den Hausrat aller Bewohner im Rahmen einer Police zu versichern und die anderen Verträge vorzeitig aufzulösen. „Der Kunde hat kein Anrecht darauf, aber nach meiner Erfahrung würde sich kein Versicherer dagegen sperren“, sagt Schweda vom GDV. Einigen sich Unternehmen und Kunden, bleibt in der Regel der bereits am längsten bestehende Vertrag gültig und die jüngeren werden aufgelöst.
Trennt sich ein Paar, bleibt die Hausratversicherung beim im Vertrag eingetragenen Versicherungsnehmer. Der Partner muss sich nach spätestens drei Monaten anderweitig absichern. Bis dahin sind beide Wohnorte versichert, sagt Boss vom BdV.
Quelle: Capital.de
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