Herbert Frommes Kolumne: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kritisiert einen Bericht der Süddeutschen Zeitung, nach dem mehr als zehn Gesellschaften bei der BaFin einen Antrag auf Aussetzung der Mindestzuführungsverordnung gestellt hat, als „falsch“. Kein im deutschen Markt tätiger Lebensversicherer nehme die Möglichkeit zur Aussetzung in Anspruch. Doch bereits im Juni hatte Felix Hufeld, Chef der Versicherungsaufsicht bei der BaFin, auf die Frage nach solchen Anträgen geantwortet: „Das kommt vor“.
Mit markigen Worten reagiert – nach drei Tagen – der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft auf einen Bericht der Süddeutschen Zeitung. „Mehr als zehn Gesellschaften haben deshalb nach SZ-Informationen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt, zeitweise die Vorschriften zur Beteiligung der Kunden an ihren Gewinnen auszusetzen“, hatte ich dort am Dienstag (27. August) geschrieben.
Noch am Montag – also vor Erscheinen des Artikels – wollte der GDV auf meine Anfragen zum Thema überhaupt nicht Stellung nehmen. Am Donnerstag teilte er mit: „Der GDV stellt fest, dass kein am deutschen Markt tätiger Lebensversicherer die Möglichkeit zur Aussetzung der Mindestzuführungsverordnung in Anspruch nimmt.“
GDV-Präsident Alexander Erdland zeigte sich empört: „Diese Verunsicherung von Millionen Altersvorsorgesparern verurteilen wir auf das Schärfste.“ (Hier)
Der GDV sagt nicht, ob Versicherer entsprechende Anträge gestellt (und möglicherweise wieder zurückgezogen) haben – in meinem SZ-Artikel ist von Antragstellung die Rede. Der GDV dementiert also etwas, was nicht in dem angegriffenen Artikel steht. Der Verband nennt auch keinen Zeitrahmen. Beziehen sich seine Aussagen nur auf das Bilanzjahr 2012 oder auch auf 2011?
Felix Hufeld, der nicht zu voreiligen Äußerungen neigende Chef der Versicherungsaufsicht in der BaFin, hatte sich im Interview mit der SZ am 13. Juni 2013 zu dem Problem geäußert. Patrick Hagen und ich hatten ihn gefragt:
„Die Mindestzuführungsverordnung regelt, wie viel die Kunden und wie viel die Aktionäre eines Lebensversicherers von den Gewinnen erhalten. Bei den Kapitalerträgen sind das 90 Prozent für die Kunden und zehn Prozent für die Aktionäre. Wir hören, dass einzelne Versicherer bei Ihnen die Aussetzung dieser Vorschrift beantragt haben.“
Hufeld antwortete: „Das kommt vor, ist aber nicht so außergewöhnlich, wie es klingen mag. Es ist auch nicht zum ersten Mal in der jetzigen Niedrigzinsphase passiert. Für sich allein betrachtet ist das noch kein Alarmsignal.“
Der GDV selbst hatte auf seiner Webseite nach dem SZ-Bericht erklärt, „die Kunden verlieren durch Aussetzen der Gewinnzuführung kein Geld“ und entsprechende Erläuterungen des Mechanismus aus Versicherer-Sicht beigefügt. Diese Seite hat der GDV inzwischen gelöscht.
Erdland hatte am Mittwoch die Möglichkeit der Aussetzung der Zuführung ausdrücklich verteidigt. Es sei angemessen, in schwierigen Zeiten bestimmte Gewinntöpfe vorerst nicht zu bedienen. „Wenn das Finanzergebnis nach Sicherstellung des Garantiezinses und nach der Zinszusatzreserve negativ wird, dann wäre das ein adäquater Schritt“, sagte Erdland bei einem Pressegespräch des GDV zur „Altersvorsorge der Deutschen“ am in Berlin.
Die nervöse Reaktion des Verbandes lässt sich nur mit dem heftigen Druck erklären, unter dem die Lebensversicherung inzwischen steht. Politiker aller Fraktionen machen sich Gedanken über die Sicherheit der Lebensversicherer – am Montag soll BaFin-Chefin Elke König den Mitgliedern des Finanzausschusses die Probleme der Gesellschaften erläutern.
Herbert Fromme
Nachtrag vom Montag, 2. September:
In Kreisen der Finanzaufsicht BaFin heißt es mittlerweile, dass vier Versicherer für 2012 eine Aussetzung der Mindestzuführungsverordnung beantragt hatten. Davon hat ein Versicherer – die Auffanggesellschaft Protektor – den Antrag aufrechterhalten, die anderen drei haben ihn zurückgezogen. Diese drei haben nach Angaben aus den Kreisen andere Wege gefunden, die drohenden Löcher zu stopfen.
Herbert Fromme
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