Legal Eye – Die Rechtskolumne: Das vom Wirtschafts- und Währungsausschuss der EU beschlossene Kompromisspapier zur Vermittlerrichtlinie IMD 2 ist eine gute Nachricht für Verbraucher. Die Offenlegung der Provision wird ihnen nämlich klarmachen, dass Vermittler ein eigennütziges Interesse am Vertragsabschluss haben.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo