Legal Eye – Die Rechtskolumne: Wenn sich Vermittler fachlich oder charakterlich als ungeeignet erweisen, sollten Versicherer daraus Konsequenzen ziehen. Doch scheinen einige Gesellschaften das Interesse an vertriebsstarken Mitarbeitern höher zu bewerten als die Sicherung eines ordnungsgemäßen Verhaltens gegenüber den Kunden. Das schadet dem Ruf ehrbarer Vermittler und untergräbt ihre Moral.
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