Legal Eye – Die Rechtskolumne: Ein Vertreter, der den Anschein erweckt, er sei Makler, muss sich rechtlich auch als solcher behandeln lassen. Bei Maklern, die sich nicht als solche zu erkennen geben, drohen demgegenüber besondere Gefahren. Machen sie im Versicherungsantrag falsche Angaben, um einen Abschluss zu erzwingen, wird das trotzdem dem Kunden zugerechnet. Daran könnte der Bundesgerichtshof bald rütteln.
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