Nach jahrelangem Rechtsstreit mit den privaten Krankenversicherern über das Angebot eigener Zusatzversicherungen hat die AOK Rheinland/Hamburg jetzt erstmals in einem Hauptsacheverfahren gesiegt. Das Dortmunder Sozialgericht hält im Gegensatz zur klagenden Continentale Krankenversicherung alle Wahltarife der gesetzlichen Krankenkasse zur Kostenerstattung für rechtmäßig. Die AOK Rheinland/Hamburg will auch künftig in diesem Segment aktiv sein.
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