An der EU-Vermittlerrichtlinie IMD2 scheiden sich derzeit die Geister. Manche sehen in der Parlamentsvorlage den Zwang, Art und Quelle der Vergütung offen zulegen, andere meinen, die Provisionshöhe gehört auch dazu. Helmut Heiss, Professor an der Universität Zürich, rechnet mit einer Pflicht zur Offenlegung der konkreten Provision auf Nachfrage des Kunden. Daran könnte aber der nationale Gesetzgeber noch drehen.
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