Legal Eye – die Rechtskolumne: Auf der Suche nach neuen Vertriebskanälen setzen Versicherer immer wieder auf Kooperationen mit Handelsketten oder Onlinehändlern. Die Kooperationspartner sollen dabei lediglich als sogenannte Tippgeber und nicht als Versicherungsvermittler auftreten. Solchen Praktiken hat der Bundesgerichtshof Grenzen gesetzt. Künftig bedarf es noch größerer Sorgfalt bei der Ausgestaltung des Vertriebs, damit die Grenze zur erlaubnispflichtigen Versicherungsvermittlung nicht überschritten wird.
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