Meinung am Mittwoch: Eine Provisionsdeckelung ist im Lebensversicherungsreformgesetz nicht vorgesehen. Jedem in der Branche ist aber klar, dass die Abschlussvergütung auch in der Summe gekürzt werden muss. Es fällt den Lebensversicherern allerdings schwer, dieses Thema von sich aus entschlossen anzugehen.
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