Vorstände müssen dafür sorgen, dass ihr Unternehmen bestmöglich vor Cyber-Risiken geschützt ist und über einen Notfallplan verfügt. Machen sie das nicht, könnte das als Pflichtverletzung ausgelegt werden – ein Fall für die D&O-Versicherung.
Vorstände müssen dafür sorgen, dass ihr Unternehmen bestmöglich vor Cyber-Risiken geschützt ist und über einen Notfallplan verfügt. Machen sie das nicht, könnte das als Pflichtverletzung ausgelegt werden – ein Fall für die D&O-Versicherung.
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